Beschreibung
Beschreibung
Alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet oder bestimmt sind, sind tierische Nebenprodukte. Diese sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Dazu werden die tierischen Nebenprodukte nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien eingeteilt, für die es unterschiedliche Anforderungen für die Verarbeitung bzw. Entsorgung gibt (Artikel 7-14 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009).
Für bestimmte Tätigkeiten beim Umgang mit tierischen Nebenprodukten existiert eine Zulassungspflicht. Wenn Sie eine der folgenden Tätigkeiten ausüben möchten, benötigen Sie zuvor eine Zulassung der zuständigen Behörde:
Verarbeitung tierischer Nebenprodukte durch Drucksterilisation, durch Verarbeitungsmethoden gemäß Artikel 15 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe b VO (EG) 1069/2009 oder zugelassene alternative Methoden gemäß Artikel 20 VO (EG) 1069/2009
Beseitigung als Abfall durch Verbrennung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, außer bezogen auf Anlagen oder Betriebe, die über eine Betriebsgenehmigung gemäß der Richtlinie 2000/76/EG verfügen
Beseitigung oder Verwertung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte, wenn sie Abfall sind, durch Mitverbrennung, außer bezogen auf Anlagen oder Betriebe, die über eine Betriebsgenehmigung gemäß der Richtlinie 2000/76/EG verfügen
Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff
Herstellung von Heimtierfutter
Herstellung organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel
Umwandlung tierischer Nebenprodukte und/oder Folgeprodukte zu Biogas oder Kompost (Biogasanlage und Kompostieranlagen)
Behandlung tierischer Nebenprodukte nach ihrer Sammlung, in Form von Tätigkeiten wie Sortieren, Zerlegen, Kühlen, Einfrieren, Salzen, Entfernen von Häuten und Fellen oder von spezifiziertem Risikomaterial
Lagerung tierischer Nebenprodukte
Lagerung von Folgeprodukten, die
- durch Deponierung oder Verbrennung beseitigt werden sollen
- als Brennstoff verwendet werden sollen
- als Futtermittel verwendet werden sollen, es sei denn, die Anlage ist bereits gemäß der Verordnung (EG) 183/2005 zugelassen oder registriert
- als organische Düngemittel oder Bodenverbesserungsmittel verwendet werden sollen, außer bei Lagerung am Ort der direkten Anwendung