Unter das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) fallen in erster Linie
- Vollstationäre Einrichtungen wie z.B. Alten- und Pflegeheime und Kurzzeitpflegeeinrichtungen,
- Einrichtungen der Tagespflege,
- Ambulant betreute Wohngemeinschaften volljähriger Personen, in der sie von Dienstleistern aufgrund einer mit dem Mietverhältnis verbundenen vertraglichen Verpflichtung entgeltliche ambulante Pflege- oder Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen und
- Formen des betreuten Wohnens in denen volljährigen Personen Wohnraum überlassen wird und in denen sie von Dienstleistern aufgrund einer mit dem Mietverhältnis verbundenen vertraglichen Verpflichtung Leistungen in Anspruch nehmen, die über allgemeine Unterstützungsleistungen wie Notrufdienste, Informations- und Beratungsleistungen oder die Vermittlung von Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung, Pflege- oder Betreuungsleistungen hinausgehen.
Die Durchführung des Gesetzes obliegt der Heimaufsicht.
Lesen Sie mehr dazu:
Zum Herunterladen:
Kontakt zur Heimaufsicht:
Fachdienst Soziales und Senioren
Heimaufsicht
Ort
Zeiten / Hinweise
Kontakt