Seit 1986 gibt es europaweit das einheitliches Schließsystem des "Eurozylinderschloss" beziehungsweise des "Euroschlüssels" für behindertengerechte Anlagen. Mittlerweile ist es nahezu flächendeckend in Deutschland, Österreich und der Schweiz zu finden. Jeder, der im Besitz eines Euroschlüssels ist, kann diese Einrichtungen betreten und nutzen. Es handelt sich beispielsweise um Behindertentoiletten in öffentlichen Gebäuden, Bahnhöfen oder Autobahnraststätten.
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Wer kann den Euroschlüssel erhalten?
- Gegen Nachweis der Notwendigkeit sowie gegen Entrichtung der Schutzgebühr von 23 Euro
- Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG, B, H, oder BL gemäß der Schwerbehindertenausweisverordnung
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G gemäß der Schwerbehindertenausweisverordnung und einem GdB von mindestens 70
- Stomaträger
- Patienten mit Morbus Crohn, Colitis ulcerosa oder anderer schwerer Darm- oder Blasenerkrankung
Liegt kein Schwerbehindertenausweis vor, kann ein ärztliches Attest ebenfalls ausreichen (beispielsweise im Falle von Stomaträgern oder Morbus-Crohn-Patienten).