Ergänzend dazu soll sie die Eingliederung in das Arbeitsleben erleichtern. Grundsätzlich haben alle Menschen zwischen 15 und 65 Jahren, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, Anspruch auf Grundsicherungsleistungen für Arbeitslose. Die Hilfe erfolgt in Form von Dienst-, Sach- und Geldleistungen. Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Geldleistungen als Arbeitslosengeld II, die entsprechenden Angehörigen bekommen das sog. Sozialgeld.
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