Die Krankenhilfe wird ohne zeitliche Begrenzung unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen gewährt. Sie umfasst alle Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung an ihre Versicherten gewährt.
Dazu gehören vor allem
- ärztliche Behandlung
- zahnärztliche Behandlung
- kieferorthopädische Behandlung
- Zahnersatz
- Krankenhausbehandlung
- Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heilmittel und Brillen
- häusliche Krankenpflege.
Auch vorbeugende Hilfen, wie z.B. Vorsorgeuntersuchungen und Erholungskuren werden gewährt.
Schwangerschaft / Mutterschaft:
Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden
- die ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe,
- Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln,
- Pflege in einer Anstalt oder einem Heim,
- häusliche Pflege und
- Entbindungsgeld
gewährt.
Ambulante Behandlungen:
Die Krankenhilfe für ambulante Behandlungen wird in Form eines Krankenscheines gewährt, der in der Abt. Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen im Bedarfsfall ausgestellt wird. Für weitergehende Leistungen wie
- kieferorthopädische Behandlung
- Zahnersatz
- Heil- und Hilfsmittel, wie z.B. Massagen, Krankengymnastik,
- Brillen
- häusliche Krankenpflege
- Kuren
- Krankenhausbehandlung
ist ein gesonderter Antrag erforderlich.
Die stationären Behandlungen werden durch die Abt. Sozialhilfe in Einrichtungen gewährt.