Diese Leistung wird abhängig vom Einkommen und Vermögen des Blinden gewährt. Die Blindenhilfe beträgt zur Zeit maximal 681,70 Euro.
Außerdem wird in Niedersachsen für Zivilblinde Landesblindengeld auf Antrag gewährt(siehe Formularservice). Es ist, ebenso wie die Blindenhilfe, zum Ausgleich der durch Blindheit bedingten Mehraufwendungen gedacht. Diese Leistung wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. Als gleichartige Leistung wird das Landesblindengeld auf die Blindenhilfe angerechnet.
Das Blindengeld beträgt seit 01.01.2017 375 Euro und für Bewohner von stationären Einrichtungen 187,50 Euro je Monat.
Leistungen der Pflegeversicherung werden bei Landesblindengeld und Blindenhilfe teilweise angerechnet.
Bei beiden Hilfen ist die Blindheit nachzuweisen durch das Merkzeichen "Bl" im Schwerbehindertenausweis des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie - für den Wohnort die jeweils zuständige Außenstelle - (früher Versorgungsamt). Die Anträge für die Feststellung des Merkzeichens "Bl" erhalten Sie in Salzgitter bei den Bürger Centern in Salzgitter-Bad und Salzgitter-Lebenstedt oder unter den unten genannten Adressen im Internet.