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Salzgitter

"Salzgitter-Pass" - Informationen zum Antrag

Diejenigen, die erst nach dem Stichtag 1. Oktober 2018 Leistungen vom Jobcenter oder der Stadt Salzgitter erhalten, können den „Salzgitter-Pass“ nachträglich beantragen.

Diese Briefkästen stehen im Jobcenter, im Bürgercenter in Salzgitter-Bad sowie im Rathaus Lebenstedt. Dort können die Anträge für den Salzgitter-Pass eingeworfen werden.

Zum Antragsverfahren:

    • Wer seine Leistungen vom Fachdienst Soziales und Senioren der Stadt Salzgitter bezieht, kann den Antrag bei seinem Sachbearbeiter/seiner Sachbearbeiterin stellen. Der „Salzgitter-Pass“ wird sofort bei der Antragstellung ausgehändigt, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
    • Wer seine Leistungen vom Jobcenter Salzgitter bezieht, erhält mit seinem Bewilligungsbescheid ein Antragsformular. Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss in den speziell für diesen Zweck aufgestellten „Briefkasten“ im Jobcenter gesteckt werden. Die Ausstellung und Übersendung der „Salzgitter-Pässe“ erfolgt dann wiederum durch die Stadt Salzgitter.

Darüber hinaus werden im Bürgercenter in Salzgitter-Bad und im Rathaus in Lebenstedt ebenfalls gekennzeichnete Briefkästen für die Anträge aufgestellt, um den Antragstellerinnen und Antragstellern Wege und Wartezeiten zu vereinfachen.

Weitere Auskünfte können unter der „Sozialpass-Hotline“ im Fachdienst Soziales und Senioren angefordert werden. 

unter der Telefonnummer 05341/ 839 4030  (außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter eingeschaltet).

Salzgitter-Pass-Hotline:

Fachdienst Soziales und Senioren
Salzgitter-Pass-Hotline

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter