Das Jugendamt unterstützt Kinder, Jugendliche und deren Eltern. Das Kindeswohl steht dabei im Mittelpunkt der Beratungen in erzieherischen Anliegen.
Unsere Beratungsangebote:
Die sozialpädagogischen Fachkräfte beraten und unterstützen Eltern/Allein-erziehende bei der Ausübung der Personensorge. Gegebenenfalls kann ein Antrag auf Hilfen zur Erziehung gestellt werden.
Sie beraten auch bei trennungs- und scheidungsbedingten Fragen in Bezug auf das Sorgerecht und Umgangsregelungen.
Sie wirken bei Verfahren vor den Familien- und Vormundschaftsgerichten (Sorgerechts-, Umgangsregelungen u.a.) sowie bei den Jugendgerichten (Jugendhilfe im Strafverfahren) mit.
Sie beraten zudem bei Fragen zu einer möglichen seelischen Behinderung. Dazu gehören zum Beispiel Lerntherapien, Autismustherapie und Schulbegleitung (Eingliederungshilfe gem. §35a SGB VIII).
Außerdem sind sie im Bereich des Adoptions- und Pflegekinderwesens tätig und stellen Pflegeerlaubnisse aus.
Die sozialpädagogischen Dienste sind in folgende Fachbereiche aufgeteilt:
Im Notfall:
Im Fall einer akuten Kindeswohlgefährdung oder dem Wunsch als Kind/Jugendlicher selbst in Obhut genommen zu werden, wenden Sie sich bitte während der Sprechzeiten an die Rufnummer 053418394517. Außerhalb der Sprechzeiten, nachts und am Wochenende wenden Sie sich bitte an die örtliche Polizeidienststelle.