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Salzgitter

Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG

Gesundheitsberatung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz

Nach §10 des ProstSchG müssen sich Menschen, die in der Prostitution arbeiten, beim Ordnungsamt anmelden.

Dafür benötigen Sie einen Nachweis über eine gesundheitliche Beratung. Die gesundheitliche Beratung ist ein kostenloses, vertrauliches Gespräch zu den Themen sexuelle Gesundheit (Krankheitsverhütung), Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung, Risiken von Alkohol- und Drogenkonsum sowie Zwangs- und Notlagen. Eine körperliche Untersuchung erfolgt nicht. Termine für die gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG können unter der Telefonnummer: 05341/ 839-2031 vereinbart werden.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • PantherMedia / Josef Müllek