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Gesundheits-Beratung nach dem Prostituierten-Schutz-Gesetz
Wer Sex für Geld anbietet,
ist eine Prostituierte oder ein Prostituierter.
Prostituierte müssen sich beim Ordnungs-Amt melden.
Dafür brauchen Sie vorher eine Beratung beim Gesundheits-Amt.
Das steht im Prostituierten-Schutz-Gesetz im Paragraph 10.
Ein Paragraph ist ein Kapitel im Gesetz.
Im Gesundheits-Amt bekommen Prostituierte eine gesundheitliche Beratung.
Die gesundheitliche Beratung ist ein Gespräch.
Das Gespräch ist kostenlos und vertraulich.
Darum geht es in dem Gespräch:
- Fragen zur sexuellen Gesundheit.
- Wie kann ich Krankheiten verhüten?
- Schwangerschaft und Verhütung.
- Die Gefahren von Alkohol und Drogen.
- Was können Sie tun, wenn Sie in einer schwierigen Situation sind?
- Was können Sie tun, wenn Sie in Not sind?
Nach dem Gespräch bekommen die Prostituierten einen Nachweis.
In dem Nachweis steht:
Sie haben eine gesundheitliche Beratung bekommen.
Mit dem Nachweis können Sie sich beim Ordnungs-Amt melden.
Wir untersuchen Ihren Körper nicht.
Termine für die gesundheitliche Beratung können Sie telefonisch vereinbaren.
Die Telefon-Nummer: 05341/839-2031