Außerdem soll das Naturschutzgebiet „Köppelmannsberg“ durch eine Neufassung der Schutzgebietsverordnung an EU-Vorgaben angepasst werden.
Die Entwürfe der Verordnungen liegen öffentlich aus. Ebenfalls einzusehen sind die Begründungen und die maßgeblichen Karten, in der die Abgrenzungen der Schutzgebiete eingetragen sind, sowie die dazugehörigen Anhänge A.
Sie liegen von Donnerstag, 29. März, bis einschließlich Montag, 30. April, im Rathaus der Stadt Salzgitter, Fachgebiet Umwelt, Untere Naturschutzbehörde, aus.
Sie können in der 10. Etage des Rathauses, Joachim-Campe-Straße 6-8, in Lebenstedt zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 15 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Bedenken oder Anregungen zu den Verordnungsentwürfen, den Begründungen und den Gebietsabgrenzungen sowie den Anhängen können während der Auslegungszeit schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Salzgitter, Untere Naturschutzbehörde, Postfach 10 06 80, 38206 Salzgitter vorgebracht werden.