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Salzgitter

Haushalt uneingeschränkt genehmigt

Am 22.05.2018 hat das Ministerium für Inneres und Sport (MI) die Haushaltssatzung der Stadt Salzgitter für 2018 uneingeschränkt genehmigt.

Oberbürgermeister Frank Klingebiel.

Dass die Haushaltsgenehmigung erneut ohne Einschränkungen erteilt worden ist, ist als positives Signal aus der Landeshauptstadt zu werten: Das Innenministerium erkennt damit wiederholt die flüchtlingsbedingte außergewöhnliche Lage der Stadt Salzgitter und die damit in Verbindung stehende Bewältigung der haushälterischen Herausforderungen an. Tatsächlich ist es Oberbürgermeister Klingebiel gelungen, selbst unter Berücksichtigung der Flüchtlingskosten einen Ergebnishaushalt vorzulegen, der einen positiven Saldo von rund 1 Mio. Euro ausweist. Das Innenministerium hat in diesem Zusammenhang erneut akzeptiert, dass die Flüchtlingskosten im Haushalt 2018 separat dargestellt werden können. Ob dies auch für künftige Haushalte der Stadt Salzgitter verfahrenstechnisch so bleiben wird, lies das Innenministerium bewusst offen. „Gleichwohl“ betont Klingebiel hierzu, „halte ich an meiner Auffassung fest, dass das Land Niedersachsen der Stadt Salzgitter die nicht selbst verursachten flüchtlingsbedingten Aufwendungen vollständig erstatten und die schon langjährige strukturelle Unterfinanzierung des städtischen Haushaltes bei der Erfüllung von staatlichen Pflichtaufgaben wie Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz, Ganztagsbetreuung, Inklusion, Schulsozialarbeit u.v.m. massiv finanziell ausgleichen müsse.“

Der Konsolidierungswille der Stadt Salzgitter manifestiert sich darüber hinaus durch die mit dem Land Niedersachsen abgeschlossene Zielvereinbarung, in der sich die Stadt Salzgitter zu dauerhaften Einsparungen verpflichtet. Im Zuge der Haushaltsbewirtschaftung werden deswegen zusätzliche Einsparpotentiale und Einnahmeverbesserungen geprüft und ausgeschöpft. Das Innenministerium würdigt diesen Konsolidierungswillen dadurch, dass es der Stadt Salzgitter eine finanzielle Bedarfszuweisung in Höhe von bis zu 5 Mio. Euro bis Ende 2018 zugesagt hat. 3 Mio. Euro hat das Innenministerium bereits als Anerkennung der schon vollzogenen eigenen Konsolidierungsbemühungen überwiesen.

Die moderate Nettoneuverschuldung bei den Investitionskrediten verdeutlicht einmal mehr, dass sich die Stadt Salzgitter weiterhin bei ihren Ausgaben auf Pflichtaufgaben und unbedingt notwendige freiwillige Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsoge beschränkt. „Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass Salzgitter kein Ausgabeproblem, sondern vielmehr ein Einnahmeproblem hat“, so Oberbürgermeister Klingebiel. Positiv anzuerkennen sei, dass das Land Niedersachsen über die bisherige Erstattung des dritten Kindergartenjahres die vollständige Elternbeitragsfreiheit ab 01.08.2018 gewährleistet. Für Salzgitter bedeutet das, dass der städtische Haushalt für das Kindergartenjahr 2018/2019 um 4,2 Mio. Euro, aufsteigend auf 4,6 Mio. Euro jährlich ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 entlastet wird. „Ich freue mich sehr, dass das Land Niedersachsen dem guten Beispiel der Stadt Salzgitter folgt, die die Eltern in Salzgitter bereits seit 2008 auf eigene Kosten von diesen Beiträgen vollständig befreit hat“, fügt der Oberbürgermeister hinzu. Allerdings, so Klingebiel, werden mit diesem Landesgeld erst einmal nur 55% der Personalkosten erstattet, alle weiteren KiTa-Kosten verbleiben nach wie vor bei der Stadt.

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  • Stadt Salzgitter
  • PantherMedia / Markus Mainka