Doppik ist ein Kunstwort und steht für die doppelte Buchführung, wie sie in Kommunen eingeführt wurde. Davor kam die einfache Buchführung mit Einnahmen- und Ausgabenrechnung zur Anwendung. Deren größter Nachteil war, dass nur reine Zahlungsströme abgebildet wurden und damit eine Ergebniskontrolle kaum möglich war.
Im Rahmen des neuen kommunalen Steuerungsmodells (NKS) wurden in Niedersachsen die gesetzlichen Grundlagen einer Rechnungslegung im kommunalen Bereich geschaffen, die das kommunale Handeln ähnlich dem nach Handelsrecht wirtschaftender Unternehmen abbildet. Herzstück dieser Doppik ist eine doppelte Buchführung, die sowohl das bilanzielle Vermögen als auch den ertrags- und aufwandmäßigen Wertezuwachs bzw. -verlust sowie den Zu- und Abfluss liquider Mittel abbildet.
Auf diese Weise wird ein differenziertes Bild über die Vermögens- und Schuldenlage der Kommune gezeichnet, das insbesondere vor dem Gedanken der Generationengerechtigkeit Aufschluss über die finanziellen Auswirkungen kommunalen und politischen Handelns geben soll. In diesem Rahmen werden Haushaltspläne aufgestellt und anschließend mit den Jahresabschlüssen überprüft, auf deren Grundlage letztlich die Gesamtabschlüsse den Blickwinkel um die Konzernebene ergänzen.