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Was ist der kommunale Haushalt? Erklärvideo
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Wie wird der Haushaltsplan erstellt?
Die Planung erfolgt in aller Regel für ein Haushaltsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, kann aber auch für zwei Haushaltsjahre erfolgen (Doppelhaushalt). Begonnen wird im Normalfall bereits in der Jahresmitte des Vorjahres mit der verwaltungsinternen Abstimmung der Planzahlen der einzelnen Organisationseinheiten. Ergebnis daraus ist ein Entwurf des Haushaltsplanes.
Daran anschließend beginnt die politische Beratung des Haushaltsplanes mit dessen Einbringung durch den Oberbürgermeister im Rahmen der Haushaltssitzung des Rates der Stadt. Es folgen die Beratungen des umfangreichen Zahlenwerkes in den verschiedenen Ausschüssen des Rates sowie innerhalb der politischen Fraktionen. Die Planung endet mit dem mehrheitlichen Beschluss des Haushaltes durch den Rat der Stadt, der sog. Verabschiedung des Haushaltes.
Der beschlossene Haushaltsplan wird sodann dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport als der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Nach erteilter Genehmigung wird die finale Fassung des Plans öffentlich bekannt gemacht und zur Einsichtnahme an 7 Tagen in den Räumen des Teams Finanzmanagement ausgelegt. Erst jetzt wird der Haushaltsplan wirksam und die veranlagten Mittel stehen vollumfänglich für die Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung.
Liegt zu Beginn des Jahres noch kein wirksamer Haushaltsplan vor, ist die Verwaltung an die Vorschriften zu vorläufigen Haushaltsführung gebunden und darf insbesondere nur solche Aufwendungen und Auszahlungen entstehen lassen, die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Das Team Finanzmanagement begleitet die Haushaltsplanung und erstellt die verschiedenen Unterlagen der Haushaltspläne. Die Haushaltspläne seit 2017 können Sie auf den folgenden Unterseiten einzeln einsehen.
Haushaltspläne seit 2017
Verweise
In welcher Höhe Steuern und Gebühren erhoben werden, wird nicht ausschließlich durch die Haushaltssatzung bestimmt. Für die Erhebung von Steuern kann es eigene Steuersatzungen geben und für die verschiedenen Gebühren wie Straßenreinigung, Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung werden zwingend eigene Satzungen erlassen.
Im Folgenden finden Sie Verweise auf die speziellen Einzelregelungen.
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Fachdienst Haushalt und Finanzen
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Joachim-Campe-Straße 14
38226 Salzgitter