Inhalt anspringen

Salzgitter

Beschluss des Doppelhaushaltes 2021 und 2022

Das Ministerium für Inneres und Sport hat am 21.05.2020 den Doppelhaushalt für die Jahre 2021 und 2022 uneingeschränkt genehmigt. Diesen hatte der Rat der Stadt Salzgitter am 20.01.2021 beschlossen.

Erträge und Aufwendungen 2019 bis 2022

Trotz der herausfordernden Umstände, in der sich auch die Stadt Salzgitter wegen der Corona-Pandemie befindet, konnte die Verwaltung unter Oberbürgermeister Frank Klingebiel am 28.10.2020 wieder einen Doppelhaushalt für die Jahre 2021 und 2022  in den Rat einbringen. Gemeinsam mit dem Doppelhaushalt wurde auch der 2. Nachtrag zum Haushaltsjahr 2020 eingebracht. Im Anschluss an die Einbringung wurden die Haushaltsentwürfe in den politischen Fraktionen und im Finanzausschluss beraten. Schließlich wurde am 20.01.2021 unter Berücksichtigung der Anträge der Fraktionen und der Veränderungslisten der Verwaltung der Doppelhaushalt 2021 und 2022 vom Rat der Stadt Salzgitter beschlossen.

Die Genehmigung des Doppelhaushaltes erteilte das Ministerium für Inneres und Sport daraufhin kurz vor Ende der Genehmigungsfrist am 21.05.2021. „Das Konstrukt des Doppelhaushaltes hat uns alle überzeugt“, stellt Klingebiel fest, „und mit der uneingeschränkten Genehmigung honoriert das Innenministerium die Geschlossenheit mit der die strikten Konsolidierungsmaßnahmen weiter fortgesetzt werden“.

In der hier abgebildeten Grafik "Erträge und Aufwendungen 2019 bis 2022" sind die Salden des Ergebnishaushaltes der beiden Planjahre 2021 und 2022, sowie des 2. Nachtrages 2020 und des Rechnungsergebnisses 2019 zu sehen.

Zum Herunterladen

Pressemitteilung zur Genehmigung

2. Nachtragshaushalt 2020 beschlossen

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Salzgitter
  • Salzgitter
  • Stadt Salzgitter
  • Stadt Salzgitter
  • Stadt Salzgitter