Trotz der herausfordernden Umstände, in der sich auch die Stadt Salzgitter wegen der Corona-Pandemie befindet, konnte die Verwaltung unter Oberbürgermeister Frank Klingebiel am 28.10.2020 wieder einen Doppelhaushalt für die Jahre 2021 und 2022 in den Rat einbringen. Gemeinsam mit dem Doppelhaushalt wurde auch der 2. Nachtrag zum Haushaltsjahr 2020 eingebracht. Im Anschluss an die Einbringung wurden die Haushaltsentwürfe in den politischen Fraktionen und im Finanzausschluss beraten. Schließlich wurde am 20.01.2021 unter Berücksichtigung der Anträge der Fraktionen und der Veränderungslisten der Verwaltung der Doppelhaushalt 2021 und 2022 vom Rat der Stadt Salzgitter beschlossen.
Die Genehmigung des Doppelhaushaltes erteilte das Ministerium für Inneres und Sport daraufhin kurz vor Ende der Genehmigungsfrist am 21.05.2021. „Das Konstrukt des Doppelhaushaltes hat uns alle überzeugt“, stellt Klingebiel fest, „und mit der uneingeschränkten Genehmigung honoriert das Innenministerium die Geschlossenheit mit der die strikten Konsolidierungsmaßnahmen weiter fortgesetzt werden“.
In der hier abgebildeten Grafik "Erträge und Aufwendungen 2019 bis 2022" sind die Salden des Ergebnishaushaltes der beiden Planjahre 2021 und 2022, sowie des 2. Nachtrages 2020 und des Rechnungsergebnisses 2019 zu sehen.
Die wichtigsten Erträge und Aufwendungen
Daten zum Haushalt
Stand zur Einbringung am 28.10.2020
Aufstellung eines Doppelhaushaltes
Die Verwaltung legt für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 einen gemeinsamen Haushalt vor, da sich die auf zwei Jahre ausgerichtete Planung bewährt hat. Die Haushaltssatzung enthält gemäß § 112 Abs. 3 Satz 2 NKomVG die Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre nach Jahren getrennt.
Jahresrechnung 2019
Das Jahresergebnis 2019 schließt mit einem geringen Fehlbetrag i. H. v. 140.000 Euro ab. Der ursprünglich mit dem Haushaltsplan 2019 eingeplante strukturelle Fehlbedarf 2019 konnte im Wesentlichen durch eigene Konsolidierungsmaßnahmen der Verwaltung im Vollzug und einer Landesbedarfszuweisung i. H. v. 5 Mio. Euro von geplanten -1,054 Mio. Euro um 0,914 Mio. Euro auf -0,14 Mio. Euro gesenkt werden.
Prognose 2020
Insbesondere die Beobachtung zur Entwicklung des Steueraufkommens sowie außerplanmäßig vorzunehmende Wertkorrekturen lassen hinsichtlich der Prognose2020 ein Zurückbleiben hinter den Planannahmen sowie des 1. Nachtrags erwarten. Dies führt zur zeitgleichen Vorlage der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2020. Weitere Überschreitungen in verschiedenen Budgets werden weitestgehend durch Budgetüberschüsse anderer Organisationseinheiten aufgefangen. Eine entsprechende Prognose zum Stand 31.07.2020 befindet sich in den Beratungsunterlagen. Der weitere Bewirtschaftungsfortschritt wird beobachtet. Für 2020 selbst wird ein durch die Ausgleichszahlungen vom Land insgesamt verbessertes Ergebnis erwartet. Aufgrund der Covid-19 Pandemie wird ein Zentralbudget i. H. v. 350.000 Euro in 2020 eingerichtet. Dies versorgt die Verwaltung mit u. a. Spuckschutzwänden, Desinfektionsmitteln und Masken sowie Wachdiensten. Die entstandenen Kosten werden durch die Deckungsreserve aufgefangen.
Das Haushaltsjahr 2020 wird durch den 2. Nachtragshaushalt 2020 den ursprünglich geplanten Fehlbedarf i. H. v. -15,40 Mio. Euro durch eine Verbesserung um 22,3 Mio. Euro in einen Überschuss i. H. v. +6,94 Mio. Euro verwandeln. Der positive Abschluss des Haushaltsjahres 2020 von +6,94 Mio. Euro darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Haushalts- und Finanzlage der folgenden Haushaltsjahre 2021 bis 2025 von erheblichen Defiziten infolge drastisch wegbrechender Gewerbesteuereinnahmen geprägt sein werden. Die zusätzlichen jährlichen Defizite in zweistelliger Millionenhöhe werden die eigene Handlungsfähigkeit der Stadt in den nächsten Jahren dramatisch einengen. Bereits an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass diese katastrophale Finanzentwicklung ausschließlich durch die hohen Einbrüche bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer begründet sind; somit nicht hausgemacht, sondern fremdbestimmt sind. Ursächlich für diese katastrophale Entwicklung sind die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe in Salzgitter sowie die Auswirkungen der richtigen und notwendigen Transformationsprozesse der Unternehmen hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren. Diese finanzielle Talfahrt, die die Stadt Salzgitter nicht zu verantworten hat, wird die Stadt Salzgitter - wie andere Städte, Gemeinden und Landkreise in Niedersachsen auch - nur durch weitere finanzielle Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land meistern können. Diese sind auch in der Pflicht, ihre Kommunen, die die Corona-Pandemie und die staatliche Zielsetzung der Klimaneutralität erfolgreich vor Ort umsetzen, nicht im Regen stehen zu lassen.
Haushaltsplanung 2021/2022
Der Einbringungshaushalt 2021 schließt im Ergebnishaushalt mit einem Fehlbetrag i. H. v. 47,77 Mio Euro ab. Gegenüber dem Wert der mittelfristigen Planung des Haushaltes 2019/2020, der für das Planjahr 2021 noch von einem Planfehlbetrag i. H. v. 4,50 Mio. Euro ausging, liegt damit eine weitergehende Verschlechterung von rd. 43,28 Mio. Euro vor. Ursächlich hierfür ist ein deutliches Zurückbleiben der Gewerbesteuererträge hinter den planerischen Erwartungen. Die Gewerbesteuererträge wurden vorsichtig um 39,21 Mio. Euro reduziert. Denn auch Salzgitter hat mit den Folgen der Covid-19 Pandemie zu kämpfen. Dazu kommen insbesondere die Konsequenzen der industriellen Transformationsprozesse, die erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Auch die wirtschaftliche Situation bei den städtischen Beteiligungen KVG und BSF wird sich deutlich verschlechtern, zum größten Teil auf eine Konsequenz aus den Folgen der Pandemie. Für 2021 müsste ein Verlust i. H. v. 5,81 Mio. Euro eingeplant werden.
Die Erträge aus dem Finanzausgleich mussten für 2021 um 5 Mio. Euro reduziert und die Mehraufwendungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe um 1,96 Mio. Euro erhöht werden. Auch lassen sich Kostensteigerungen bei den Personalaufwendungen in Höhe von 2,34 Mio. Euro verzeichnen. Trotz dieser negativen Entwicklungen sind auch einige positive Positionen zu verbuchen: Es gibt eine Ertragssteigerung i.7,51 Mio. Euro im Bereich des SGB II und XII sowie des Integrationsfonds i. H. v. 1,32 Mio. Euro. Das verdeutlicht die Erwartungshaltung weiterer Unterstützungszahlungen durch das Land Niedersachsen.
Außerdem führt die ergebniswirksame Auflösung von Personalrückstellungen zu einer Ergebnisverbesserung i. H. v. 3,83 Mio. Euro. Trotz Ausnutzung aller Sparmöglichkeiten kann kein ausgeglichener Haushalt i. S. d. § 110 Abs. 4 NKomVG vorgelegt werden: Der Einbringungshaushalt 2022 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag i. H. v. 47,14 Mio. Euro aus. Im Vergleich zur mittelfristigen Planung des Haushaltes 2022, die einen Überschuss von 1,09 Mio. Euro erwartete, ergibt sich damit eine Verschlechterung von 46,05 Mio. Euro. Wesentlich ursächlich sind die planerisch nach unten anzupassenden Gewerbesteuererträge. Auch für das Planjahr 2022 ist ein Haushaltsausgleich weder im Planjahr noch bis zum zweiten Jahr der mittelfristigen Planung darstellbar.
Im Jahr 2022 werden die Nachwirkungen der Covid-19 Pandemie ebenfalls deutlich spürbar bleiben. Die harten Einschnitte während des Lockdowns lassen sich nicht innerhalb von zwei Jahren vollständig auffangen. Daher musste die Gewerbesteuer mit -47,15 Mio. Euro nachkalkuliert werden. Ebenfalls wird in 2022 ein Verlust bei städtischen Gesellschaften i. H. v. 4,2 Mio. Euro erwartet. Mit einer Verschlechterung in Höhe von 14,01 Mio. Euro schlägt eine Fallzahlensteigerung sowie die Erhöhung des Pflegesatzes im Bereich der Eingliederungshilfe zu Buche. Dem gegenüber stehen Mehrerträge aus dem Finanzausgleich i. H. v. 9,38 Mio. Euro. Der Bund beteiligt sich ab 2020ff mit einem höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft i. H. v. jährlich 7,79 Mio. Euro. An dieser dauerhaften finanziellen Unterstützung des Bundes sowie der finanziellen Unterstützung des Landes in 2020 hat Oberbürgermeister Frank Klingebiel in seinen Funktionen als Vizepräsident des Nds. Städtetages und Mitglied der Präsidien des Deutschen Städtetages und Deutschen Städte- und Gemeindebundes maßgeblich mitgewirkt.
Durch eine Beschränkung investiver Maßnahmen auf das notwendigste Maß findet eine erhebliche Nettoentschuldung im Gesamtplanungszeitraum statt. Die mit Stand zum 1. Nachtragshaushalt 2019/2020 erwartete Entschuldung i. H. v. 8,43 Mio. Euro wird um weitere 1,86 Mio. Euro verbessert und führt zu einer Entschuldung i. H. v. 10,29 Mio. Euro. Die leichte Verbesserung bedeutet auch, dass in den kommenden Jahren die Tilgung steigen wird. Perspektivisch kann dadurch verdeutlicht werden, dass wir die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung auffangen können. Die Kreditaufnahme für das Jahr 2021 beträgt 14,63 Mio. Euro und gliedert sich in Kernverwaltung 10,3 Mio. Euro sowie Eigenbetriebe 4,33 Mio. Euro auf. Für 2022 beträgt die Kreditermächtigung 14,27 Mio. Euro und teilt sich in Kernverwaltung 11,20 Mio. Euro und Eigenbetriebe 3,07 Mio. Euro. Außerdem wird für den SRB eine Kreditermächtigung i. H. v. 10,8 Mio. Euro aufgenommen. Der Kreditbedarf ergibt sich aus der Stilllegung der Deponie Fuhsetal in 2023 über 4.030.000 Euro und 2024 über 6.823.000 Euro.
Stand zum Beschluss am 20.01.2021
Der Finanzausschuss hat am 15.12.2020 über den Einbringungshaushalt 2021/2022 in Verbindung mit den Veränderungslisten der Verwaltung und den Anträgen der
Fraktionen entschieden. Die beigefügte Haushaltssatzung wie auch alle weiteren Anlagen beinhalten die Empfehlungen des Finanzausschusses zum Doppelhaushalt.
Liquiditätskredite
Anhand der Liquiditätsplanung ist der Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Planjahr 2021 auf 300 Mio. €, für das Planjahr 2022 auf 330 Mio. € festzusetzen. In beiden Planjahren ist eine geringe Sicherheitsreserve berücksichtigt. Im Haushaltsjahr 2022 umfasst dies zusätzlich den Zeitraum bis zur Genehmigung der Haushaltssatzung 2023.
Veränderungen gegenüber dem Einbringungshaushalt
Die Veränderungslisten der Verwaltung führen gegenüber dem Einbringungshaushalt (Vorlage 4255/17) im Ergebnishaushalt für das Planjahr 2021 zu einer Verbesserung in Höhe von rd. 6,15 Mio. € und im Planjahr 2022 zu einer Verschlechterung in Höhe von 220 T€. Aus der ebenfalls zum Beschluss empfohlenen investiven Veränderungsliste der Verwaltung ergibt sich für das Planjahr 2021 eine Verschlechterung in Höhe von rd. 355 T€. Das Planjahr 2022 bleibt unverändert.
Die durch den Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfohlenen Anträge führen im Ergebnishaushalt zu einer Verschlechterung im Jahr 2022 in Höhe von 800 T€. Bei den Investitionen im Gesamthaushalt in 2021 führen sie zu einer Verschlechterung von rd. 844 T€. Eine Entschuldung tritt ab 2023 planmäßig wieder ein. Beim Eigenbetrieb 85 führen die beschlossenen investiven Änderungsanträge für die Planjahre 2021 und 2022 jeweils zu einer Verschlechterung in Höhe von rd. 460 T€ sowie bei der Kernverwaltung zu einer Verschlechterung in 2021 um 29 T€.
Die Veränderungen über den gesamten Planungszeitraum lassen sich aus Übersichten zum Haushaltssicherungskonzept zum Ergebnishaushalt und den Investitionen ablesen. Die Beträge der zu veranlagenden Verpflichtungsermächtigungen erhöhen sich im Jahr 2021 um 400 T€. Für 2022 bleiben sie auf Stand des Einbringungshaushaltes.
Pandemie
Für die Einrichtung und den Betrieb des Impfzentrums Salzgitter werden dem Fachdienst Feuerwehr 7 Mio. € zur Verfügung gestellt, die vollumfänglich vom Land Niedersachsen erstattet werden. Das Impfzentrum arbeitet dann mit 4 eingerichteten Impfstraßen sowie 3 mobilen Impfteams. Der im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie neu geschaffene § 182 NKomVG führt in Absatz 4 Nr. 3 die Möglichkeit auf, zur Bewältigung der Folgen einer epidemischen Lage auf die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts zu verzichten, soweit wegen der festgestellten epidemischen Lage der Haushaltsausgleich nicht erreicht, eine Überschuldung nicht abgebaut oder eine drohende Überschuldung nicht abgewendet werden kann. Von dieser Möglichkeit wurde Abstand genommen, da für die Stadt Salzgitter bereits seit mehreren Jahren aufgrund der vorliegenden schwierigen Finanzsituation die Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes nach § 110 NKomVG bestand, unabhängig davon, dass die aktuell vorliegenden Steuereinbrüche im Wesentlichen durch eine Pandemie und auch durch eine abgeschwächte Wirtschaftsentwicklung geprägt sind. Dazu kommt außerdem, dass bedingt durch die mit dem Land Niedersachsen zum Erhalt von Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage abgeschlossene Zielvereinbarung an die Stadt verstärkte Anforderungen gestellt werden, die Haushaltswirtschaft in besonderer Weise auszurichten, eine Anforderung, deren Umsetzung speziell mit der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes dargestellt werden kann. Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Bedarfszuweisung
wurden durch den neuen Paragraphen § 182 NKomVG nicht angepasst. Allerdings wird die Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen von den Kommunen keine zusätzlichen Konsolidierungsmaßnahmen für coronabedingte Einnahmeausfälle und coronabedingte Mehraufwendungen verlangen.
Darüber hinaus hat die Kommune laut § 182 Abs. 4 Nr. 1 NKomVG die Möglichkeit, die Fehlbeträge des ordentlichen und außerordentlichen Ergebnisses aus dem betreffenden Haushaltsjahr und dem Folgejahr in ihrer Bilanz auf der Passivseite gesondert auszuweisen. Die entsprechend ausgewiesenen Beträge sind dann über einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren verteilt zu decken. Darüber hinaus darf sich die Kommune nach Nr. 2 abweichend von § 110 Abs. 7 S. 1 NKomVG über den Wert ihres Vermögens hinaus verschulden, wenn die Verschuldung auf der festgestellten epidemischen Lage beruht. Diese beiden Möglichkeiten werden selbstverständlich auch in Salzgitter in Anspruch genommen, um die negativen Wirkungen der Pandemie
auch dauerhaft deutlich aufzuzeigen.
Der Oberbürgermeister hat in seinen Funktionen als Vizepräsident des Nds. Städtetages und Präsidiumsmitglied des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes auch für die Jahre 2021 ff. weitere Finanzhilfen von Bund und Land Niedersachsen für die coronabedingten Einnahmeausfälle und coronabedingten Mehraufwendungen nachdrücklich eingefordert.
Haushaltsberatung
Die nachgereichten Anträge wurden in der Sitzung des Finanzausschusses am 13.01.2021 zur Kenntnis genommen und zur Beschlussfassung an VA und Rat am 20.01.2021 weitergegeben.
Die Veränderungen, die in der 2. Veränderungsliste erfasst wurden, sind neben den kostenneutralen Auswirkungen des Impfzentrums u. a. die Nachplanung der Gewerbesteuerumlage laut Finanzausgleichsgesetz mit einer zu erwartenden Verbesserung der wirtschaftlichen Situation ab 2024, die aktualisierte Gebührenkalkulation des Fachdienstes Tiefbau und Verkehr sowie der Ankauf von Anteilen des Bundes und Landes an der Endlager Konrad Stiftungsgesellschaft mbH. Darüber hinaus umfasst die Liste eine Verpflichtungsermächtigung für den Fachdienst Tiefbau und Verkehr in Höhe von 992 T€, um einen frühzeitigen Maßnahmenbeginn beim Radweg Salder/Diebesstieg zu gewährleisten.
Das Haushaltssicherungskonzept ist gegenüber dem Stand Ergebnishaushalt entsprechend der aktuellen rechtlichen Anforderungen auf die Jahre 2026 und 2027 auszuweiten. In Anbetracht des erheblichen Planungsrisikos bei Einbeziehung eines Gesamtplanungszeitraum von sieben Jahren wird in diesem Jahr allerdings zunächst lediglich die Gewerbesteuer in Erwartung einer sich weiter verbessernden Wirtschaftssituation um netto 10 Mio. € in 2026 bzw. 20 Mio. € in 2027 erhöht und damit verbunden der Finanzausgleich neu berechnet. Sowohl in 2026 als auch 2027 ergibt sich bereits bei diesen Annahmen ein leichter Überschuss. Diese Veränderungen des Haushaltssicherungskonzeptes wurden im Finanzausschuss am 13.01.2021 zur Kenntnis genommen.
Zum Herunterladen
- Rede von Oberbürgermeister Frank Klingebiel am 28.10.2020PDF-Datei285,03 kB
- Einbringungshaushalt 2021/22 und 2. Nachtrag 2020 VortragsfolienPDF-Datei761,60 kB
- Beschlussvorlage 4403/17: Beschluss der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022PDF-Datei6,38 MB
- Doppelhaushalt 2021/22 HaushaltsunterlagenPDF-Datei126,69 MB
- Tabelle: Doppelhaushalt 2021/22 Filtertabelle ErgebnishaushaltXLSX-Datei3,76 MB
- Doppelhaushalt 2021/22 Filtertabelle InvestitionenXLSX-Datei40,52 kB