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Salzgitter

2. Nachtragshaushaltssatzung 2020 beschlossen

Am 01.12.2020 hat der Rat der Stadt Salzgitter den zweiten Nachtrag für das Jahr 2020 beschlossen. Am 29.03.2021 hat das Niedersächsische Innenministerium die Genehmigung ohne Einschränkungen erteilt.

Erträge und Aufwendungen 2019 bis 2022

Wegen der herausfordernden Umstände, in der sich auch die Stadt Salzgitter aufgrund der Corona-Pandemie im Jahr 2020 befand, hatte die Verwaltung unter Oberbürgermeister Frank Klingebiel am 28.10.2020 den 2. Nachtrag zum Haushaltsjahr 2020 in den Rat der Stadt Salzgitter eingebracht. Die Einbringung erfolgte gemeinsam mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2021 und 2022. Im Anschluss an die Einbringung wurden die Haushaltsentwürfe in den politischen Fraktionen und im Finanzausschuss beraten. Schließlich wurde der 2. Nachtrag unter Berücksichtigung der Veränderungsliste der Verwaltung am 01.12.2020 vom Rat der Stadt Salzgitter beschlossen. Die uneingeschränkte Genehmigung erteilte das Niedersächsische Innenministerium am 29.03.2021. Nach öffentlicher Auslage und Veröffentlichung im Amtsblatt entfaltete er seine Wirkung am 30.04.2021.

In der hier abgebildeten Grafik "Erträge und Aufwendungen 2019 bis 2022" ist der Saldo des Ergebnishaushaltes des 2. Nachtrages 2020 sowie die Salden des Doppelhaushaltes 2021 und 2022 und des Rechnungsergebnisses 2019 zu sehen.

Zum Herunterladen

Doppelhaushalt 2021/22 beschlossen

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