Aufstellung eines Doppelhaushaltes
Die Verwaltung legt für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 einen gemeinsamen Haushalt vor, da sich die auf zwei Jahre ausgerichtete Planung bewährt hat. Für den Doppelhaushalt 2023/24 musste bislang kein Nachtrag erstellt werden. Die Haushaltssatzung enthält gemäß § 112 Abs. 3 Satz 2 NKomVG die Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre nach Jahren getrennt.
Vorläufige Jahresrechnung 2023
Die vorläufige Jahresrechnung 2023 schließt mit einem Überschuss i. H. v. 10.370 T€ ab und liegt damit um 57.800 T€ besser als geplant. Dieses positive Ergebnis ergibt sich zum einen aus einer restriktiven Bewirtschaftung der geplanten Ansätze. So konnten die Gesamtaufwendungen trotz Einzelkürzungen und pauschaler Sperrbeträge sogar minimal unterboten werden (1.900 T€). Der Großteil der Ergebnisverbesserung ist allerdings ungeplanten Erträgen zuzuschreiben. So bekam die Stadt Salzgitter in 2023 sowohl die Bedarfszuweisung für das Jahr 2022 als auch für das Jahr 2023, was in Summe eine Verbesserung von 18.000 T€ zum geplanten Ergebnis bedeutet. Die weiteren Ertragssteigerungen ergaben sich im Wesentlichen aus einer Nachprüfung eines ansässigen Großkonzerns und daraus resultierenden Gewerbesteuernachzahlungen einschließlich deren Verzinsung (ca. 23.000 T€). Darüber hinaus kam es zu höheren Abschlagszahlungen des Landes im Rahmen des SGB IX und XII sowie Steigerungen bei den Verwaltungsgebühren und Bußgeldern. Gerade in Zeiten wieder steigender Kreditzinsen stellt dieses Ergebnis eine kurze Entlastung der haushaltswirtschaftlichen Lage, aber leider keine anhaltende Tendenz zur Trendumkehr der Haushaltsergebnisse dar. Vielmehr bestätigt sich: Salzgitters Ausgaben sind knapp kalkuliert und nur glückliche Sondereffekte können das sonst strukturelle Einnahmedefizit aushebeln.
Haushaltsplanung 2025/2026
Bei der Planung des Doppelhaushaltes 2025/26 wurden die verwaltungsinternen Vorgaben verschärft. So wurde im Unterschied zu den letzten Planungen nicht länger ein Wiederholungshaushalt angenommen, sondern eine strikte Orientierung an den Rechnungsergebnissen der letzten drei Jahre vorgegeben. Nur notwendige und begründete Abweichungen waren zugelassen. Außerdem wurden, wie vom Nds. Ministerium für Inneres und Sport gefordert, neue Haushaltssicherungsmaßnahmen definiert. Dies hat - zwar bei einem weiterhin negativen Ergebnis - dazu geführt, dass ein Doppelhaushalt 2025/2026 eingebracht werden kann, der unterhalb der bisherigen mittelfristigen Planung des Doppelhaushaltes 2023/2024 liegt. Vor allem im investiven Bereich konnte die geplante Kreditneuaufnahme massiv zurückgefahren werden.
Ergebnishaushalt
Der Einbringungshaushalt 2025 schließt im Ergebnishaushalt der Kernverwaltung mit einem Fehlbetrag i. H. v. 45.399 T€ ab. Gegenüber dem Wert der mittelfristigen Planung des Haushaltes 2023/2024, der für das Planjahr 2025 noch von einem Planfehlbetrag i. H. v. 66.364 T€ ausging, liegt damit eine Verbesserung von 20.965 T€ vor. Auch der Planfehlbetrag für 2026 verbessert sich von 48.617 T€ auf 45.263 T€ um 3.354 T€. Mittelfristig wird kein Haushaltsausgleich erzielt, jedoch auch keine deutlich weitergehende Verschlechterung prognostiziert; es entsteht ein Gesamtplanfehlbedarf bis zum Haushaltsjahr 2029 von 200.047 T€.
Diese Beträge gelten ausdrücklich bereits unter Ausschöpfung aller Konsolidierungspotenziale und Einbeziehung der neu ermittelten Einzelmaßnahmen des neu erstellten Haushaltssicherungskonzeptes sowie der Pauschalsperre von zwei Prozent. Es ist insofern festzustellen, dass die Haushaltssicherungsziele nicht eingehalten werden können, weitere Haushaltskonsolidierung aber aus eigener Kraft nicht darstellbar ist. Zu hoch sind die nicht disponiblen Aufwendungen, zu schwer wiegen Soziallasten und notwendige Personalaufstockungen für übertragene Aufgaben. Selbst unter der in Salzgitter etablierten Herausrechnung der Flüchtlingskosten - für kurzfristige Unterbringung genauso wie für langfristige Integration - lässt sich kein Überschuss darstellen oder ein Haushaltsausgleich erreichen. Das Gesamtplanungsdefizit reduziert sich durch die Herausrechnung bis zum Haushaltsjahr 2029 lediglich auf 100.604 T€. Die Stadt Salzgitter ist durch immer mehr Übertragung staatlicher Aufgaben ohne selbstständige Kostenerstattung dauerhaft strukturell unterfinanziert. Quo vadis „Kommunale Selbstverwaltung?“
Auf weitere Herausrechnungen krisenbedingter Ausgaben wird hier daher verzichtet, da das Haushaltsdefizit für sich betrachtet verdeutlicht, dass die vielfältigen Krisenlagen und übergestülpten Anforderungen - ohne nennenswerte Erholungsoder Gewöhnungszeiträume - langfristige Belastungen für den kommunalen Haushalt bedeuten. Die Forderung nach einer direkten finanziellen Entlastung durch Land und Bund für übertragene Aufgaben im Rahmen der Krisenbewältigung bleibt bestehen. Es genügt nicht, krisengemachte Fehlbeträge gesondert in der Kommunalbilanz auszuweisen oder in einzelnen Jahren Ausgleichszahlungen zu leisten. Nur die konsequente Umsetzung des Konnexitätsprinzips durch Ausgleich der auferlegten Kostenbelastungen kann Kommunen wie Salzgitter von schier aussichtslosen Konsolidierungsverpflichtungen befreien und Kapazitäten zur kommunalen Selbstverwaltung im Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger freimachen.
Investitionen
Im Vergleich zur alten mittelfristigen Finanzplanung des Doppelhaushaltes 2023/24 kann die Verschuldung im investiven Bereich vermindert werden - insbesondere die beiden aktuellen Planjahre werden durch zeitliche Verlagerung aufgrund von überarbeiteten Realisierungsplänen entlastet; in 2025 statt 26.504 T€ nur noch 16.910 T€ und in 2026 statt 4.492 T€ nur noch 3.497 T€. Dennoch entsteht über den gesamten Planungszeitraum eine Gesamtnettoneuverschuldung von 44.253 T€, inkl. Sonderkreditermächtigung für den Städtischen Regiebetrieb 51.658 T€. Das Hauptinvestitionsvolumen stellt sich im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik dar.
Eine Streichung von Maßnahmen würde die Umsetzung gesetzlicher Pflichten und die Daseinsvorsorge sowie den sozialen Frieden in Salzgitter zusätzlich bedrohen. Angesichts dieses Spannungsfeldes können keine investiven Maßnahmen zur Haushaltssicherung gestrichen werden. Eine Erweiterung des HSK-Zeitraums um zwei weitere Jahre über die mittelfristige Finanzplanung hinaus ließe diesbezüglich keine Erfolge erwarten und unterbleibt. Die Lage in den Haushaltsjahren 2030 und 2031 erscheint vor dem Hintergrund der wechselhaften Krisenzeiten nicht fundiert planbar.