Damit erfüllt die Stadtverwaltung nicht nur ihre gesetzliche Pflicht als öffentliche Auftraggeberin, sondern bewirbt diese Art der Rechnungslegung als wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung und zur Verbesserung der CO²-Bilanz im Kampf für den Umwelt- und Klimaschutz.
Wer Auftragnehmer der Stadt Salzgitter ist, kann seine „eRechnung“ nach dem verbindlichen X-Rechnungsstandard zukünftig per E-Mail an rechnungenstadt.salzgitterde senden.
Das geht schon ab einer niedrigen Rechnungssumme.
Auch die Eigenbetriebe und Eigengesellschaften werden ab dem 18. April „eRechnungen“ unter eigenen E-Mail-Adressen annehmen:
E-Mail-Adresse | |
Eigenbetrieb 62, Grundstücksentwicklung (G.E.) |
rechnungen.szgestadt.salzgitterde |
Eigenbetrieb 70, Städtischer Regiebetrieb (SRB) |
rechnungen.srbstadt.salzgitterde |
Eigenbetrieb 85, Gebäudemanagement, Einkauf und Logistik (G.E.L.) |
rechnungen.sz-g.e.lstadt.salzgitterde |
Rechtliche Grundlagen für die Annahme von „e-Rechnungen“ sind das „Niedersächsische Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit” (NDiG) und die „Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr“ (NERechVO).