Der Beirat ist die vom Rat der Stadt berufene Vertretung der Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen in Salzgitter. Er soll für die 18. Legislaturperiode des Rates der Stadt Salzgitter bis zum 31.10.2026 berufen werden.
Wer ist vorschlagsberechtigt/wer kann vorgeschlagen werden?
Vorschlagsberechtigt ist und vorgeschlagen werden kann jede Person mit einer Behinderung nach dem Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) oder deren gesetzliche/r Vertreter/in. Diese Person mit Behinderung muss ihren Wohnsitz in Salzgitter haben. Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht notwendig.
Die amtlichen Vorschlagslisten gehen den Verbänden und Vereinigungen, Selbsthilfegruppen, Gewerkschaften und Kirchen in Kürze zu. Sie sind zusätzlich auch im Rathaus in Lebenstedt beim Fachdienst Soziales und Senioren im Büro des kommunalen Behindertenbeauftragten erhältlich.
Sie können auch unter der Rufnummer 05341/839-4409 oder unter der Email-Adresse kbbstadt.salzgitterde angefordert werden.
Der Behindertenbeauftragte steht unter diesen Kontaktdaten auch für Fragen zur Verfügung.