Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist ein gesetzliches Pflichtgremium nach § 12a Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG).
Die Berufung erfolgt für eine Zeitdauer von 5 Jahren und endet mit der Wahlperiode des Rates der Stadt Salzgitter am 31.10.2026. Der Beirat tagt einmal pro Quartal in einer öffentlichen Sitzung.
Jeweils ein Mitglied wirkt im Ausschuss für Soziales, Integration und Gesundheit, dem Stadtplanungs- und Bauausschuss, sowie dem Kulturbeirat mit.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen besteht aus:
- acht Mitgliedern,
- drei beratenden Mitgliedern und
- acht Ersatzmitgliedern.
Jeweils ein Mitglied wirkt in in folgenden Ausschüssen mit:
- im Ausschuss für Soziales, Integration und Gesundheit,
- im Stadtplanungs- und Bauausschuss sowie
- im Kuturbeirat.
Die Berufung erfolgt durch den Rat der Stadt Salzgitter für eine Zeitdauer von fünf Jahren.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wurde erstmalig im Jahre 2011 gebildet. Die Amtszeit endete am 30.10.2016 mit Ablauf der 16. Wahlperiode des Rates der Stadt Salzgitter. Der zweite Beirat für Menschen mit Behinderungen hatte seine Amtszeit entsprechend der 17. Wahlperiode des Rates der Stadt Salzgitter bis zum 31.10.2021. Am 17. Februar 2022 hat sich der Beirat neu konstituiert.
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Beirat für Menschen mit Behinderungen neu gebildet
Am 17.02.2022 wurde der Beirat neu konstituiert und ist jetzt wieder arbeitsfähig. Zu erreichen ist er folgendermaßen:
- E-Mail: behindertenbeiratstadt.salzgitterde
- Telefon: 05341 / 839-4409
Der Beirat hat die Aufgabe, die Stadt Salzgitter in allen Fragen, welche die Menschen mit Behinderungen in Salzgitter allgemein betreffen durch Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu beraten. Das Motto des Beirats lautet:
„Wir wollen gestalten
und nicht gestaltet werden.
Nicht über uns ohne uns“
Menschen mit Behinderungen sind Fachleute aus ihrer eigenen Betroffenheit.
Wir freuen uns Ihnen helfen zu können!