Wer in Salzgitter mitgestalten und dabei helfen möchte, Barrieren für behinderte Menschen abzubauen, kann sich als Mitglied vorschlagen lassen.
Vorschlagsberechtigt sind Personen, wenn sie in Salzgitter mit Hauptwohnsitz wohnen und selbst eine Behinderung haben. Oder als gesetzliche Vertretung für eine behinderte Person mit Hauptwohnsitz in Salzgitter bestellt sind. Ein Schwerbehindertenausweis ist nicht notwendig.
Vorschlagslisten sind im Rathaus in Salzgitter-Lebenstedt beim Fachdienst Soziales und Senioren im Büro des kommunalen Behindertenbeauftragten erhältlich.
Ebenso können sie unter der Rufnummer 05341 / 839-4409 oder unter der E-Mailadresse kbbstadt.salzgitterde angefordert werden. Der Behindertenbeauftragte steht unter diesen Kontaktdaten für alle Fragen auch gern zur Verfügung.
Einzureichen ist die Vorschlagsliste bis zum 16. September 2022 über:
- Selbsthilfegruppen von Menschen mit Behinderungen oder
- einen Verein (e.V.) mit Hauptsitz in Salzgitter oder
- eine Kirchengemeinde oder
- eine Gewerkschaft oder
- die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände oder
- Verbände und Vereinigungen, die sich schwerpunktmäßig für Menschen mit Behinderungen einsetzen.
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen ist für die 18. Wahlperiode des Rates der Stadt Salzgitter bis zum 31.10.2026 berufen.