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Was ist das Ziel des Aktionsplanes?
Es geht um „Teilhabe für Alle!“
Menschen mit Behinderungen können auf Grund einer Erkrankung oder eines Leidens nicht oder nur schwer am täglichen Leben teilnehmen. Menschen, denen man ihre Andersartigkeit ansieht, werden oft gemieden oder ausgeschlossen.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention – kurz UN-BRK) ist ein wichtiger Meilenstein – nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für die gesamte Gesellschaft. Die Konvention konkretisiert die universellen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen und stellt klar, dass diese ein uneingeschränktes und selbstverständliches Recht auf Teilhabe besitzen. Die Konvention trat im Mai 2008 in Kraft und ist im März 2009 in Deutschland ratifiziert worden.
Seitdem besteht die Verpflichtung auf allen Ebenen des Staates, somit auch im kommunalen Bereich, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.
In Salzgitter leben rund 10.000 Menschen mit einer schweren Behinderung (Grad der Behinderung über 50). Die Stadt Salzgitter möchte mit diesem Aktionsplan zeigen, wie in Salzgitter eine barrierefreie Gesellschaft umgesetzt werden kann. Er soll eine Zielvorgabe sein zu einer Stadt, in der alle gleichberechtigt miteinander leben.
Der Aktionsplan soll dazu beitragen, die Umsetzung der Inklusion zu fördern und die Potentiale zu finden, die zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe beitragen. Dabei orientiert sich der Aktionsplan an grundlegenden Lebensbereichen wie Bildung und Erziehung, Infrastruktur und Mobilität, Wohnen und Teilhabe, Arbeitswelt oder Kultur und Freizeit.
Er hat das Ziel aufzuzeigen, welche Herausforderungen in den Handlungsfeldern bestehen und durch welche Maßnahmen die UN-BRK in Salzgitter schrittweise umgesetzt werden können.
Gesellschaftliche Akzeptanz, Wertschätzung und Teilhabe aller Menschen in ihren Individualitäten, Möglichkeiten und Fähigkeiten soll durch den Aktionsplan in Salzgitter Realität werden.
Wie wurde der Aktionsplan erstellt?
Um den den Bedürfnissen der betroffenen Menschen gerecht zu werden, wurde vom Rat der Stadt Salzgitter 2011 der Beirat für Menschen mit Behinderungen ins Leben gerufen. Als Betroffene in eigener Sache haben die Mitglieder nach dem Motto „Nicht über uns ohne uns“ maßgeblich an der Erstellung des Aktionsplanes mitgewirkt.
Durch den Rat der Stadt wurde im Jahr 2012 beschlossen, einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in enger Zusammenarbeit mit dem Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Salzgitter zu erstellen. Dazu fand im Juli 2012 eine Auftaktveranstaltung statt, bei der das Projekt und die UN-BRK vorgestellt wurden.
Zur Erstellung des Aktionsplanes wurden in Folge ein Lenkungsausschuss und eine Planungsgruppe gebildet, die die Teilprojekte koordieniert haben. Außerdem wurden fünf Teilprojektgruppen für folgende Bereiche gebildet:
- Bildung & Erziehung,
- Planung, Infrastruktur & Mobilität,
- Wohnen & Teilhabe,
- Arbeitswelt und
- Freizeit & Kultur.
In den Projektgruppen arbeiteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit Beteiligten aus unterschiedlichen Bereichen (z.B. Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen, des Seniorenbeirates und der Fraktionen des Rates).
In der ersten Projektphase wurde die Gesamtsituation von Menschen mit Behinderungen in Salzgitter in jeder Teilprojektgruppe themenspezifisch analysiert. In einem zweiten Phase haben die Teilprojektgruppen eine Bestandsaufnahme vorbereitet. Daraus wurde ein Zwischenbericht erstellt, der 2013 vorgestellt wurde.
In der dritten Projektphase wurden durch die Teilprojektgruppen weit über 100 Maßnahmen für den kommunalen Aktionsplan entwickelt, die dann in der vierten Phase in einen Maßnahmenkatalog zusammengefasst wurden.
Wie soll der Aktionsplan umgesetzt werden?
In den einzelnen Teilprojektgruppen wurden Maßnahmen erarbeitet, die in den Maßnahmenkatalog des Aktionsplanes eingeflossen sind. Dort finden sich insgesamt 68 Maßnahmen, die umgesetzt werden bzw. umgesetzt werden sollen.
Hier einige Beispiele:
- Gebährdendolmetscher in der Stadtverwaltung,
- Zuschüsse an z.B. Sportvereine bei Nachweis inklusiver Angebote,
- Erstellung eines Anforderungsprofiles mit behindertengerechten
Anforderungen an barrierefreie Wohnungen, - Auslobung eines Ideenwettbewerbes für Leuchtturmprojekte und Veröffentlichung der Preisträger/innen,
- Leitsystem für öffentliche Gebäude (z.B. barrierefreie Infotafel),
- Stadtentwicklungskonzept "Reduktion von Barrieren",
- Öffentliche WC-Anlagen barrierefreie zugänglich machen,
- Homepage der Stadt barrierefrei gestalten (z. B. auch Infoblätter, Broschüren in leichter Sprache),
- Wanderkarten für Menschen mit Behinderung und
- Erhöhung von betrieblichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen
Neben den einzelnen Maßnahmen ist Öffentlichkeitsarbeit ein wichtiges Instrument zur Umsetzung, denn Bewusstseinsbildung und Aufklärungsarbeit für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist in allen Maßnahmen ein wichtiges Element.
Bei den im Aktionsplan genannten Aufgaben ist es wichtig, alle Akteure (z.B. die Netzwerke, Vereine, Organisationen, Politik, Stadtverwaltung und die Zivilgesellschaft) bei der Durchführung mitzunehmen.
Für die Umsetzung der Maßnahmen sind auch finanzielle Ressourcen nötig. Deshalb ist die gezielte Einwerbung von Fördermitteln aus verschiedensten Töpfen von Bundes- oder Landesprogrammen, gemeinnützigen Gesellschaften, Stiftungen und die Einbeziehung ehrenamtlicher Helfer notwendig.
Kann ich selbst mitwirken?
Sie haben eine Idee, wie wir das Leben von Menschen mit Behinderungen in unserer Stadt verbessern können? Sie möchten sich freiwillig engagieren oder haben Angebote an Menschen mit Behinderungen?
Dann melden Sie sich gerne beim Behindertenbeauftragten, Herrn Frank Schimkat.
Ort
Frank Schimkat
Behindertenbeauftragter der Stadt Salzgitter
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter