Die TenneT TSO GmbH aus Bayreuth (Vorhabenträgerin) hat für das Vorhaben "Für den Neubau und Betrieb der 380-kV-Freileitung Liedingen – Bleckenstedt/Süd (Industrieleitung Salzgitter)" die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beantragt.
Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
Für das Vorhaben und die mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den folgenden Gemeinden und Gemarkungen beansprucht:
- Gemeinde Vechelde: Gemarkungen Liedingen, Köchingen, Vallstedt, Wierthe, Alvesse
- Stadt Salzgitter: Gemarkungen Üfingen, Sauingen, Bleckenstedt
Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens
Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Neubau der 380-kV-Freileitung Liedingen – Bleckenstedt/Süd (LH-10-3046), Einzelmaßnahme Vechelde – Salzgitter mit insgesamt ca. 10,7 Kilometer Leitungslänge. Weiterhin Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Umbau der 380-kV-Leitung Wahle – Lamspringe, die in die beiden 380-kV-Leitungen Wahle – Liedingen (LH-10-3049) und Liedingen – Lamspringe (LH-10-3050) aufgeteilt wird, einschließlich des Rückbaus des dadurch betroffenen Leitungsabschnittes der 380-kV-Leitung Wahle – Lamspringe, sowie der Umbau der 220-kV-Leitung Gleidingen – Hallendorf (LH-10-2029) zwischen Mast 8 und Mast 9.
Die geplante Schaltanlage Liedingen und das geplante UW Bleckenstedt/Süd sind nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens, sondern werden in separaten Genehmigungsverfahren zugelassen.
Verlauf des geplanten Leitungsbaus
Die geplante 380-kV-Leitung Liedingen – Bleckenstedt/Süd (Industrieleitung Salzgitter) verläuft von der – noch zu errichtenden – Schaltanlage Liedingen für ca. 5 km in südöstliche Richtung.
Dabei kreuzt sie zunächst die Landesstraße L475 zwischen Köchingen und Vallstedt, quert anschließend den Bodenstedter Bach sowie den Dummbruchgraben um dann die Kreisstraße K55 zwischen Wierthe und Alvesse zu kreuzen.
Östlich von Alvesse verschwenkt die Freileitung in Richtung Süden, quert dabei die Bahnstrecke Groß Gleidingen – Hildesheim sowie anschließend, nördlich der Mühle Alvesse, die 220-kV-Freileitung Gleidingen – Hallendorf (TenneT) und die 110-kV-Freileitung Gleidingen – Haverlahwiese (Avacon Netz GmbH).
Nach östlicher Umfahrung der Mühle Alvesse wird die L615 zwischen Alvesse und Salzgitter-Üfingen gekreuzt. Weiter gradlinig in südliche Richtung verlaufend, führt die Freileitung am Ostrand des Windparks Schacht Konrad vorbei auf die Bundesautobahn A39 zu.
Die Freileitung kreuzt die A39 südwestlich der Raststätte Salzgitterhüttenblick und anschließend die K36 sowie die K14 westlich Bleckenstedt. Kurz vor der Bahntrasse zum Schacht Konrad verschwenkt die Industrieleitung Salzgitter in südöstliche Richtung, quert die Bahntrasse sowie folgend die K12 zwischen Bleckenstedt und Hallendorf. Zwischen K12 und dem Stichkanal Salzgitter schließt die Freileitung im geplanten UW Bleckenstedt/Süd an.
Diese Bekanntmachung
Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (Öffnet in einem neuen Tab) und auch auf hier der Internetseite der Stadt Salzgitter (www.salzgitter.de) eingesehen werden.
Auslegungszeiten und -orte
Auslegungszeit und -ort auf der Internetseite des NLStBV
Die Planfeststellungsunterlagen werden in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich zum 01.02.2023
unter dem Titel „380-kV-Leitung Liedingen – Bleckenstedt/Süd“ auf der Internetseite der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV ) (Öffnet in einem neuen Tab)zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht.
Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch Veröffentlichung im auf der genannte Internetseite ersetzt. Maßgeblich ist der Inhalt der dort veröffentlichten Unterlagen.
Durch die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgt gleichzeitig die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 18 und § 19 UVPG.
Auslegungszeit im Rathaus der Stadt Salzgitter
Daneben liegen die Unterlagen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter, Rathaus Zimmer 10.16 (Ansprechpartnerin Frau Runge, Telefonnumer 05341 / 839-4098) während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus:
Montags bis mittwochs: 9 bis 15 Uhr
Donnerstags: 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Freitags (und vor Feiertagen): 9 bis 12 Uhr
Eine Einsichtnahme der Antragsunterlagen kann nur nach telefonischer Terminvereinbarung
unter der Telefonnummer 05341 / 839-4098 erfolgen.
Durch die Einsichtnahme entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Nach der Auslegungszeit
Zudem ist der Plan auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de (Öffnet in einem neuen Tab) über den Pfad „UVP-Kategorien – Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen“ unter dem Titel „Neubau und Betrieb der 380-kV-Leitung Liedingen – Bleckenstedt/Süd“ auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.
Wer kann sich bis wann äußern?
Jede Person, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.
Anerkannte Vereinigungen nach § 3 UmwRG, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, erhalten durch die Veröffentlichung im Internet Gelegenheit zur Einsicht in die Unterlagen; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben.
Die Äußerungen (Einwendungen und Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 01.03.2023 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache – zur Niederschrift bei der Auslegungsgemeinde Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter oder der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A in 30453 Hannover einzureichen.
Maßgeblich ist jeweils das Datum des Eingangs. Vor dem 02.01.2023 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen.
Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein.
Eine einfache E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht.
Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt der Einwendung nicht versendet.
Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, § 21 Abs. 4 UVPG.