Aktuell: Ministerium setzt Richtlinie über finanzielle Hilfen für Hochwassergeschädigte in Kraft
Das Land Niedersachsen weitet die Hilfen für Betroffene des Weihnachts-Hochwassers 2023/2024 aus: Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung hat dafür die „Richtlinie über die Gewährung von finanziellen Hilfen für vom Weihnachts-Hochwasser 2023 geschädigte Privathaushalte in Niedersachsen – Unterstützungsleistungen Wohngebäude, Brücken und Hausrat“ beschlossen und veröffentlicht.
Die Bewilligungsstelle des Landes, die Investitions- und Förderbank Niedersachsen ( NBank (Öffnet in einem neuen Tab)), hat in einem ersten Schritt am 3. Juni 2024 online einen Fördercheck zur Verfügung gestellt. Dort können vom Hochwasser betroffene Haushalte unverbindlich prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung des Landes grundsätzlich erfüllen.
Für folgende Schäden können Leistungen beantragt werden (Nr. 2 der Richtlinie):
2.1 Die Leistungen dienen der finanziellen Unterstützung von betroffenen Privathaushalten bei
2.1.1 der Instandsetzung oder dem Ersatz von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten und in zulässiger Weise errichteten Gebäuden einschließlich der sonstigen baulichen Anlagen, die für die Funktionsfähigkeit des Wohngebäudes erforderlich sind,
2.1.2 der Wiederherstellung von Brücken, die als Zuwegungen zu diesen Gebäuden dienen sowie
2.1.3 der Reparatur oder Wiederbeschaffung von Hausrat in diesen Gebäuden
Wichtig:
Der Antrag auf eine finanzielle Hilfe wird über das Kundenportal der NBank (Öffnet in einem neuen Tab) gestellt.
Anträge müssen bis spätestens zum 31. Oktober 2024 gestellt werden.