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Salzgitter

Errichtung und den Betrieb der provisorischen 220 kV-Leitung

Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der provisorischen 220 kV-Leitung Umspannwerk (UW) Hallendorf – Umspannwerk (UW) Bleckenstedt/Süd – Provisorium Trafo

Mit Planfeststellungsbeschluss (Beschluss) der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) vom 10.11.2023 - 4112-05020-195 ist der Plan für Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der provisorischen 220 kV-Leitung Umspannwerk (UW) Hallendorf –  Umspannwerk (UW) Bleckenstedt/Süd – Provisorium Trafo gemäß den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) festgestellt worden.

Eine Ausfertigung des Beschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung des festgestellten Plans werden in der Zeit vom

23.11.2023 bis zum 08.12.2023 (einschließlich)

unter dem Titel „Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der provisorischen 220 kV-Leitung Umspannwerk (UW) Hallendorf –  Umspannwerk (UW) Bleckenstedt/Süd – Provisorium Trafo“ auf der Internetseite der NLStBV

 https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview (Öffnet in einem neuen Tab)

zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen wird gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt.

Daneben kann der Plan nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8 in 38226 Salzgitter, Fachgebiet Umwelt, Zimmer 10.05, Hochhaus Rathaus, nach telefonischer Vereinbarung unter 05341 839-4098 zu folgenden Zeiten eingesehen werden: Montag bis Mittwoch von 09:00 bis 15:00 Uhr, Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr , Freitag und an Tagen vor Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Der Beschluss wurde den Beteiligten, über deren Äußerungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt gemäß § 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV ( https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview (Öffnet in einem neuen Tab)) und auch auf der Internetseite der Stadt Salzgitter (www.salzgitter.de/rathaus/buergerservice/antragsunterlagen)  eingesehen werden.

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