Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Bundesnaturschutzgesetz, ergänzt durch das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz.
Naturschutz
Zu den Zielen und Aufgaben des Naturschutzes zählen die Erhaltung und Entwicklung von natürlichen Lebensgrundlagen, wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, Lebensräumen und Gemeinschaften sowie Landschaften und Landschaftsteilen.