Neben Schutzgebieten, die durch ein Unterschutzstellungsverfahren ausgewiesen werden müssen, gibt es
- geschützte Landschaftsbestandteile und
- geschützte Biotope,
welche bereits per Gesetz geschützt sind.
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Bestimmte Biotope sind durch das Bundesnaturschutzgesetz ergänzt durch das Niedersächsische Naturschutzgesetz unter Schutz gestellt.
Neben Schutzgebieten, die durch ein Unterschutzstellungsverfahren ausgewiesen werden müssen, gibt es
welche bereits per Gesetz geschützt sind.