Die Genehmigung für das Vorhaben wurde mit Bescheid vom 15. November 2022 erteilt und enthält Auflagen.
Standort der Anlagen ist die Stadt Salzgitter, Gemarkung Lesse, Flur 9, Flurstücke 362/6, 358/2, 356/1; Flur 10, Flurstücke 376, 377, 366/1, 373 und Flur 11, Flurstücke 366/1 und 384.
Die Entscheidung lautet:
"Hiermit genehmige ich Ihnen die beantragte Errichtung und den Betrieb von 7 Windenergieanlagen (WEA) Typ Nordex N 149 5.X mit 164m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 5,7 MW und 1 WEA des Typs Nordex N 133 4.8 mit 125,4 m Nabenhöhe und einer Nennleistung von 4,8 MW in der Gemarkung Lesse, Flur 9, Flurstücke 362/6, 358/2, 356/1; Flur 10, Flurstücke 376, 377, 366/1, 373 und Flur 11, Flurstücke 366/1 und 384."
Dieser Bescheid erstreckt sich auf die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der vorstehend genannten Anlagenteile in der beschriebenen Weise an den beantragten Standorten.
Auslegungszeit und -ort der Genehmigungsunterlagen
Die Genehmigung für das Vorhaben mit den dazu gehörenden Unterlagen (Zeichnungen, Erläuterungen, usw.) können in der Zeit vom
23.01.2023 bis zum 06.02.2023
in der folgenden Stelle zu den dort angegebenen Zeiten eingesehen werden:
Stadt Salzgitter, Rathaus Salzgitter-Lebenstedt, Fachgebiet Umwelt, Zimmer 10.16, Joachim Campe Straße 6-8, 38226 Salzgitter (Ansprechpartnerin Frau Runge, Tel. 05341 /839-4098). Personen, die Einwendungen erhoben haben, können den Bescheid und seine Begründung unter der vorstehenden Anschrift während der Widerspruchsfrist anfordern.
Montags bis mittwochs: 9 bis 15 Uhr
Donnerstags: 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
Freitags (und vor Feiertagen): 9 bis 12 Uhr
Aufgrund der besonderen Ausnahmesituation durch das Corona-Virus kann während der Dauer von Zugangsbeschränkungen für Bürgerinnen und Bürger bei der Stadt Salzgitter eine Einsichtnahme der Antragsunterlagen nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter der oben genannten Telefonnummer erfolgen.
Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass die Einsichtnahme nach den zum Auslegungszeitpunkt geltenden Bestimmungen durchgeführt wird.
Diese Genehmigung gilt nach der oben genannten Frist auch Dritten gegenüber, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.