Seniorenvereine und -vereinigungen sowie auch Seniorenpflegeeinrichtungen können noch bis zum 20. Januar 2022 Kandidatenvorschläge bei der Geschäftsstelle des Seniorenbeirates einreichen.
Wählbar ist, wer das 60. Lebensjahr vollendet hat, seinen Wohnsitz in Salzgitter hat und zur Wahl für den Rat der Stadt Salzgitter berechtigt ist. Auch Einzelkandidaten können sich bewerben, wenn ihre Bewerbung von mindestens 30 Personen, die die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen, unterstützt wird.
Entsprechende Vorschlagslisten sind im Rathaus Salzgitter-Lebenstedt, 7. Stock, Zimmer 711, erhältlich oder können telefonisch angefordert werden unter 05341 / 839-4434. Dort erhalten Interessierte auch weitere Informationen über das Berufungsverfahren.