Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch das Land Niedersachsen ist die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.
- Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht - entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen.
- Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann noch aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.
Informationen rund um die Antragstellung:
Die Richtlinie und der Antrag für akute Hochwasserhilfen können heruntergeladen werden (siehe unten). Bei Bedarf wird der Antrag zugeschickt.
Wichtig: Der Antrag muss bis zum 22. März 2024 bei der Stadt Salzgitter, Fachgebiet Umwelt, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter oder umweltstadt.salzgitterde eingegangen sein.
Wer Fragen hat, kann sich an das Fachgebiet Umwelt der Stadt Salzgitter wenden: Christina Alzer ( christina.alzerstadt.salzgitterde), Telefon: 05341/839-3919.
Wer genau antragsberechtigt ist und wie hoch die Soforthilfen maximal sein können, können Betroffene in der Übersicht der Landesregierung nachlesen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/hochwasser-soforthilfen-fur-privathaushalte-weiterfuhrende-informationen-228955.html (Öffnet in einem neuen Tab)
Weiterführende Informationen finden sich ebenfalls auf der Seite der Landesregierung:
https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/warnseite-223925.htm (Öffnet in einem neuen Tab)l