Darüber informierte Stadtbaurat Michael Tacke und sein Team vom Referat Stadtumbau und Soziale Stadt die rund 100 Eigentümerinnen und Eigentümer während einer Informationsveranstaltung in der Aula des Kranich-Gymnasiums, die großes Interesse und viele Fragen hatten.
Michael Tacke bedankte sich bei den Teilnehmenden für das Interesse an den neuen Fördermöglichkeiten für Hauseigentümerinnen und -eigentümer. Im Mittelpunkt stehen die Gebäude, die teilweise in die Jahre gekommen seien. Die Stadt Salzgitter habe die Möglichkeit, die Eigentümerinnen und Eigentümer bei ihren baulichen Projekten zu unterstützen, um das Gebiet attraktiver zu gestalten.
Andreas Bitter, Leiter des Referats Stadtumbau und Soziale Stadt, sowie Sebastian Henschel, Ansprechpartner für das Sanierungsgebiet „Swindonstraße“, informierten anhand einer Präsentation über diese Neuheit.
Die Beiden machten deutlich, dass der erste Schritt darin bestehe, dass sich die Eigentümerinnen und Eigentümer überlegen müssen, was sie wann in welchem Zeitrahmen umsetzen und investieren möchten. Dann sollte das Referat Stadtumbau und Soziale Stadt kontaktiert werden. „Wir beraten gern und schauen uns auch vor Ort Ihr geplantes Vorhaben an“, betonte Andreas Bittner. Denn nicht alle Vorhaben seien förderfähig. Darüber hinaus gebe es noch andere Fördermöglichkeiten, über die das Referat informieren könne. Die Kontaktaufnahme sei auch deswegen wichtig, weil vor dem Beginn der Sanierungsmaßnahme ein Vertrag mit der Stadt Salzgitter geschlossen werden müsse, um die Fördermöglichkeit zu nutzen (siehe unten).
Kurz & Knapp:
Frage: Was bedeutet das neue Förderprojekt?
Antwort: Eigentümerinnen und Eigentümer haben die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Abschreibung ihrer Kosten für die geplante Sanierungsmaßnahme.
Wichtig:
Es gibt keine direkte Bezuschussung zu der geplanten Sanierungsmaßnahme in Form von Fördermitteln (= kein Geld)
Wichtig 2:
Vor Beginn der Maßnahmen muss ein Vertrag mit der Stadt Salzgitter abgeschlossen werden (siehe Informationen auf der Präsentation/Internetseite).
Wie lange kann ich in mein Eigenheim investieren und diese indirekte Förderung in Anspruch nehmen?
Der Rat der Stadt hat für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Swindonstraße“ eine Laufzeit von zehn Jahren beschlossen.
Was wird gefördert (Beispiele):
- Dachsanierung (inklusive energetischer Ertüchtigung)
- Fassadensanierung (inkl. energetischer Ertüchtigung)
- Energetische Kellersanierung (z.B. Kelleraußendämmung)
- Ertüchtigung/Austausch von Bestandsfenstern
- Maßnahmen für die Barrierefreiheit (zum Beispiel Treppenlift)
Was wird nicht gefördert (Beispiele):
- Reparatur- und Instandhaltungskosten
- Ausbesserungen und Schönheitsreparaturen
- Sanierung oder Errichtung von beispielsweise Photovoltaikanlagen oder Windgeneratoren
Die Ziele für die Eigentümerinnen/Eigentümer:
- Die Gebäudequalität wird verbessert
- Der Wert ihrer Immobilie steigt.
- Der Wohnwert wird erhöht.
- Das Stadtbild wird verschönert.
- Das Quartier wird attraktiver.
Die städtebaulichen Ziele:
- Missstände im Quartier beheben
- Eine stadtgestalterische Verbesserung wird erreicht
Informationen Sanierungsgebiet Swindonstraße:
Der Rat der Stadt Salzgitter hat entschieden, dass das Gebiet Swindonstraße als einfaches Sanierungsgebiet ohne den Einsatz von Städtebaufördermitteln zu fördern ist.
Vorausgegangen waren im Jahr 2023/2024 Vorbereitende Untersuchungen, um die städtebaulichen Missstände in den Quartieren „Swindonstraße“ und „Kampstraße“ zu analysieren.
Kontakt:
Stadt Salzgitter, Referat Stadtumbau und Soziale Stadt, Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter, Ansprechpartner: Sebastian Henschel, Telefon: 05341/839-3474, E-Mail: sebastian.henschelstadt.salzgitterde
Ansprechpartner: Andreas Bittner, Telefon: 05341/839-3523, E-Mail: andreas.bittnerstadt.salzgitterde