Die in der Sitzung des Gremiums am 1. Dezember 2020 festgelegten Sätze (Grundsteuer A: 390 Prozent, Grundsteuer B: 540 Prozent) gelten fort. Für das Kalenderjahr 2024 werden daher nur in den Fällen Grundbesitzabgabenbescheide versandt, in denen sich die Straßenreinigungsgebühren oder die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer geändert haben.
Für alle Grundstücke, bei denen seit der letzten Bescheiderteilung keine Änderung eingetreten ist werden die Abgaben durch diese Bekanntmachung in der zuletzt für das Kalenderjahr 2021 veranlagten Höhe festgesetzt. Sie sind in der bisherigen Höhe auch ohne neuen Bescheid zu den Fälligkeitsterminen zu zahlen.
Die Grundsteuern für 2024 werden jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die sich für eine jährliche Zahlung entschieden haben, werden die Grundbesitzabgaben am 01. Juli 2024 fällig.
Soweit der Stadt Salzgitter ein Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt wurde, werden die Forderungen durch die Gläubiger-Identifikationsnummer DE98KVS00000159419 und eine Mandatsreferenznummer gekennzeichnet. Die Mandatsnummer wurde gesondert mitgeteilt. Die Lastschriften werden zu den genannten Fälligkeitsterminen beziehungsweise dem nächsten darauffolgenden Bankarbeitstag vom angegebenen Konto eingezogen.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Abgabenfestsetzung treten für alle Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre. Die Abgabenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem Tag der Bekanntmachung durch Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig, Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig angefochten werden.
Weitere Informationen sind erhältlich beim Fachdienst Haushalt und Finanzen telefonisch unter 05341/839-3779 sowie per E-Mail unter steuernstadt.salzgitterde .