Mietspiegel Stadt Salzgitter
Die kreisfreie Stadt Salzgitter ist mit in Kraft treten des Mietspiegelreformgesetzes (MsRG) zum 1. Juli 2022, als Kommune mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet einen Mietspiegel zu führen. Hierfür wurde § 558c Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) um diese Verpflichtung entsprechend ergänzt.
Die Veröffentlichung eines Mietspiegels kann in Form eines einfachen Mietspiegels oder in Form eines qualifizierten Mietspiegels erfolgen. Den jeweiligen Kommunen wird die Auswahl der Berechnungsmethode, also die Entscheidung darüber, ob ein einfacher Mietspiegel oder ein qualifizierter Mietspiegel erstellt wird, durch den Gesetzgeber freigestellt. Mietspiegel sollen im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden.
Mit Ratsbeschluss vom 22.02.2022 hat der Rat der Stadt Salzgitter (0164/18) die Verwaltung mit der Erstellung eines einfachen Mietspiegels und dessen Fortschreibung beauftragt. Die Veröffentlichung des einfachen Mietspiegels erfolgte 2023, die Fortschreibung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2025.