- Artikel
- leichte Sprache
Geld zum Leben
Die Menschen werden immer älter.
Manche Menschen brauchen dann Hilfe.
Die Hilfe für ältere Menschen in Salzgitter finden Sie hier.
Grund-Sicherung
Die Grund-Sicherung ist Geld zum Leben.
Das Sozial-Amt bezahlt die Grund-Sicherung.
Wer kann Grund-Sicherung bekommen?
Grund-Sicherung ist für Menschen:
· die in Deutschland leben,
· die älter als 18 Jahre sind,
· die kein Vermögen haben,
· die zu wenig Rente zum Leben bekommen,
· oder die nicht mehr arbeiten können und zu wenig Geld zum Leben haben.
Sie können einen Antrag auf Grund-Sicherung stellen.
Den Antrag stellen Sie beim Sozial-Amt.
Die Grund-Sicherung bezahlt:
Das Geld fürs Leben und die Miete.
Die Miete darf nicht zu hoch sein.
Manchmal können Sie mehr Geld bekommen.
Wenn Sie zum Beispiel eine Schwer-Behinderung haben.
Und im Schwer-Behinderten-Ausweis ein G steht.
Sie haben eine freiwillige Kranken-Versicherung oder Pflege-Versicherung?
Die Kosten kann die Grund-Sicherung manchmal bezahlen.
Sie bekommen keine Rente?
Sie können trotzdem einen Antrag auf Grund-Sicherung stellen.
Müssen Ihre Eltern oder Ihre Kinder für Sie bezahlen?
Eltern oder Kinder müssen nur dann für Sie bezahlen:
Wenn die Eltern oder Kinder mehr als 100 Tausend Euro im Jahr verdienen.
Pflege
Pflege-Stützpunkt
In Salzgitter gibt es den Pflege-Stützpunkt.
Der Pflege-Stützpunkt ist die Haupt-Stelle für Fragen zur Pflege-Versicherung.
Dort bekommen Sie:
· Alle wichtigen Infos über die Pflege-Versicherung.
· Beratung zur Pflege-Versicherung.
· Infos über die Versorgung mit Hilfs-Mitteln für die Pflege.
· Infos über Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen.
· Infos über ehrenamtliche Hilfen und Selbst-Hilfe-Gruppen.
Sie bekommen dort alle Infos über die Pflege-Angebote:
· Bei Ihnen zuhause,
· In einer Tages-Einrichtung,
· In einem Heim.
Die Mitarbeiter helfen Ihnen auch bei den Anträgen.
Der Pflege-Stützpunkt wird bezahlt von:
· Den gesetzlichen Kranken-Kassen
· Den gesetzlichen Pflege-Kassen
· Der Stadt Salzgitter.
Im Pflege-Stützpunkt arbeiten Mitarbeiter der Stadt Salzgitter.
Rufen Sie uns an.
Dann verabreden wir mit Ihnen einen Beratungs-Termin.
Wir sind in einem Beratungs-Gespräch.
Und wir können nicht ans Telefon gehen?
Dann sprechen Sie eine Nachricht auf unseren Anruf-Beantworter.
Wir können auch einen Termin bei Ihnen zuhause machen.
Wenn Sie nicht zu uns kommen können.
Pflege-Bedürftigkeit
Wann ist ein Mensch nach dem Gesetz pflegebedürftig?
Wenn er körperliche oder geistige oder seelische Probleme hat.
Und wenn er:
· Sich nicht mehr selbst versorgen kann.
· Hilfe von anderen braucht.
· Die Hilfe wahrscheinlich mindestens 6 Monate lang braucht.
Sie haben eine Pflege-Versicherung?
Dann entscheidet die Pflege-Kasse: bekommen Sie Leistungen?
Der medizinische Dienst bekommt von der Pflegekasse den Auftrag:
· Ihren Pflege-Bedarf fest zu stellen.
· Sie in einen Pflege-Grad einzustufen.
Der Pflege-Grad sagt: soviel Geld können Sie bekommen.
Der Pflege-Grad hieß früher Pflege-Stufe.
Pflege zu Hause
Sie pflegen zu Hause:
· einen Angehörigen,
· oder einen Nachbarn,
· oder einen Freund.
Dann bezahlt die Pflege-Kasse dafür Pflege-Geld.
Ein Pflege-Dienst pflegt den Angehörigen von Ihnen zu Hause?
Dann bezahlt die Pflege-Versicherung einen Teil der Kosten.
Sie pflegen den Angehörigen zu Hause und der Pflege-Dienst hilft?
Dann können Sie für Ihre Pflege Geld bekommen.
Und die Pflege-Versicherung zahlt einen Teil für den Pflege-Dienst.
Sie haben zu wenig Geld für den Pflege-Dienst?
Dann können Sie einen Antrag auf Hilfe stellen.
Den Antrag stellen Sie beim Fach-Dienst Soziales und Senioren.
Der Fach-Dienst prüft den Antrag.
Der Fach-Dienst prüft auch:
· Das Einkommen und Vermögen vom Pflege-Bedürftigen.
· Das Einkommen und Vermögen vom Ehe-Mann oder der Ehe-Frau.
Dann entscheidet der Fach-Dienst über die Hilfe.
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf:
· eine Pflege-Beratung,
· und einen Pflege-Kurs für pflegende Angehörige.
Die Pflege-Kasse bezahlt für Pflege-Hilfsmittel bis zu 40 Euro im Monat.
Tages-Pflege und Nacht-Pflege
Sie pflegen einen Angehörigen zuhause.
Aber Sie müssen auch arbeiten.
Oder Ihrem Angehörigen geht es schlechter.
Oder die Pflege ist zu viel für Sie.
Sie brauchen Entlastung.
Ihr Angehöriger muss vielleicht nur ein paar Stunden am Tag gepflegt werden.
Dann kann Ihr Angehöriger in eine Tages-Pflege-Einrichtung kommen.
Die Pflege-Kasse bezahlt die Kosten für die Tages-Pflege-Einrichtung.
Dabei schaut die Pflege-Kasse: Wieviel Pflege braucht Ihr Angehöriger?
Eine Nacht-Pflege gibt es leider zur Zeit in Salzgitter nicht.
Kurzzeit-Pflege
Kurzzeit-Pflege ist Pflege in einem Pflege-Heim.
Ihr Angehöriger ist dort nur für eine kurze Zeit.
Die Kurzzeit-Pflege darf nicht länger als 8 Wochen pro Jahr dauern.
Die Pflege-Kasse bezahlt dafür im Jahr höchstens 3.224 Euro.
Was sind die Bedingungen für eine Kurzzeit-Pflege?
Die Pflege ist für eine Übergangs-Zeit:
· Nachdem ein Mensch im Kranken-Haus war.
· Bis ein passender Platz in einem Heim frei wird.
· In einer Krise: Wenn Pflege zu Hause unmöglich ist oder nicht reicht.
Bedingung:
Ihr Angehöriger muss einen Pflege-Grad haben.
Ein Pflege-Grad ist eine Einstufung von der Pflege-Kasse.
Die Einstufung sagt: So viel Pflege braucht Ihr Angehöriger.
Ihr Angehöriger hat keinen Pflege-Grad.
Aber er braucht eine Kurzzeit-Pflege.
Das Krankenhaus kann für einen Pflege-Grad sorgen.
Auch Menschen mit Pflege-Grad 1 können eine Kurzzeit-Pflege bekommen.
Dann bezahlt die Pflege-Kasse aber nur höchstens 125 Euro im Monat.
Sie oder ein Angehöriger hatten eine schwere Krankheit?
Dann ist eine Kurzzeit-Pflege möglich.
Auch wenn Sie oder Ihr Angehöriger sonst nicht gepflegt werden müssen.
Und kein Geld von der Pflege-Versicherung bekommen.
Verhinderungs-Pflege
Verhinderungs-Pflege bedeutet:
Sie pflegen einen Menschen.
Aber Sie sind verhindert:
· Weil Sie krank sind.
· Weil Sie in Urlaub fahren.
· Oder aus anderen Gründen.
Die Verhinderungs-Pflege kann höchstens 6 Wochen im Jahr dauern.
Die Pflege-Kasse bezahlt im Jahr höchstens 2.418 Euro.
Pflege im Alten-Heim oder Pflege-Heim
Sie können Ihren Angehörigen nicht zu Hause pflegen?
Dann kann Ihr Angehöriger in ein Alten-Heim oder in ein Pflege-Heim kommen.
Dafür müssen Sie einen Antrag bei der Pflege-Kasse stellen.
Ihr Angehöriger hat noch keinen Pflege-Grad?
Dann prüft der Medizinische Dienst der Kranken-Kassen:
Braucht Ihr Angehöriger einen Pflege-Grad?
Wie hoch muss der Pflege-Grad sein?
Ihr Angehöriger bekommt einen Pflege-Grad.
Dann kann er einen Heim-Platz bekommen.
Soviel bezahlt die Pflege-Kasse für die Pflege-Kosten:
Pflege-Grad 1: 125 Euro
Pflege-Grad 2: 770 Euro
Pflege-Grad 3: 1.262 Euro
Pflege-Grad 4: 1.775 Euro
Pflege-Grad 5: 2.005 Euro
Das wird mit den Kosten für das Heim bezahlt:
· die Pflege,
· die Kosten für Essen und Trinken,
· die Kosten für das Wohnen,
· Andere Kosten vom Heim.
Sie haben zu wenig Geld für die Kosten vom Heim?
Das Geld von der Pflege-Kasse reicht auch nicht dafür?
Dann können Sie einen Antrag auf Sozial-Hilfe stellen.
Den Antrag stellen Sie beim Fach-Dienst Soziales und Senioren.
Der Fach-Dienst prüft den Antrag.
Der Fach-Dienst prüft auch:
· Das Einkommen und Vermögen vom Pflege-Bedürftigen.
· Das Einkommen und Vermögen vom Ehe-Mann oder der Ehe-Frau.
Dann entscheidet der Fach-Dienst über die Hilfe für die Heim-Kosten.
Stellen Sie den Antrag, bevor Ihr Angehöriger in das Heim kommt.
Die Kosten werden erst übernommen, wenn der Antrag gestellt ist.
In der Hilfe vom Fach-Dienst ist auch Taschen-Geld enthalten.
Zum Beispiel:
· für einen Friseur-Besuch,
· für Sachen für die Körper-Pflege,
· für den Besuch einer Veranstaltung.
Was kostet ein Platz im Pflege-Heim?
Das sagen Ihnen die Pflege-Heime.
Lassen Sie sich beraten, bevor Ihr Angehöriger ins Heim kommt.
Damit sicher ist: Sie können den Heim-Platz auch bezahlen.