Mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schuf der Gesetzgeber eine Leistungsform, die den Bedarf zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts von Menschen, die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen und deren Einkommen und Vermögen zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts nicht ausreicht, sichergestellt werden soll.