Am Montag, 30. September, informierte das Referat Stadtumbau und Soziale Stadt der Stadt Salzgitter in der Aula des Kranich-Gymnasiums, An der Windmühle 23-27, in Lebenstedt über das Sanierungsgebiet „Swindonstraße“.
Dargestellt wurden die Rahmenbedingungen (Voraussetzungen, Antragstellung, Durchführung, und so weiter) für eine steuerliche Förderung der Sanierung von dortigen Gebäuden im Rahmen einer Eigentümer/innen-Runde.
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer haben ab sofort die Möglichkeit, sich aktiv am Sanierungsverfahren zu beteiligen und zu dessen Gelingen beizutragen.
Aufgrund der förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet besteht für sie die Möglichkeit, steuerrechtliche Unterstützung bei der Sanierung ihrer Immobilie zu erfahren und so nicht nur zum Sanierungserfolg aktiv beizutragen, sondern auch vom Sanierungsverfahren persönlich zu profitieren. Die Förderung erfolgt hierbei im Rahmen einer indirekten Förderung durch eine erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit der Sanierungskosten.
Wichtiger Hinweis:
Bevor mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen werden kann (als Beginn zählt unter anderem eine Auftragserteilung), muss zwingend mit der Stadt Salzgitter eine vertragliche Vereinbarung über die umzusetzenden Maßnahmen getroffen werden. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich.
Wer Fragen hat, kann sich an das Referat wenden unter der Telefonnummer 05341 / 839-3474 oder per E-Mail stadtumbaustadt.salzgitterde.