Was ist Denkmalschutz
Denkmalschutz dient dem Erhalt von besonders schützenswerten historischen Gebäuden - ob Fachwerkhaus oder Gebäude aus jüngerer Bauzeit - Denkmäler gibt es aus fast allen Epochen.
Die Denkmale sind aufgrund geschichtlicher, baukünstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung schützenswert und sollen somit für die Öffentlichkeit erhalten bleiben. Aus diesem Grund werden die entsprechenden Objekte vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege (Öffnet in einem neuen Tab) als Bau-, Boden- und Naturdenkmal eingetragen.
Ziel der Unteren Denkmalschutzbehörde ist es, in Zusammenarbeit mit dem Denkmalbesitzer, diese Schätze für die Zukunft zu sichern. Die rechtliche Grundlage für den Denkmalschutz in Niedersachsen ist das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) (NDSchG) vom 30. Mai 1978 (in der aktuell gültigen Fassung). Geschützt werden Kulturdenkmale, dies sind nach dem Gesetz Baudenkmale, Bodendenkmale und bewegliche Denkmale. Der Leitsatz hierzu lautet: „Kulturdenkmale sind zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen. Im Rahmen des Zumutbaren sollen sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden."
Unsere Aufgaben:
- Wir geben Auskunft, ob Ihr Gebäude denkmalgeschützt ist.
- Wir beraten Sie in allen Aspekten des Denkmalschutzes.
- Wir erteilen, auf Ihren Antrag hin, denkmalschutzrechtliche Genehmigungen.
- Wir bescheinigen Ihnen die steuerliche Absetzbarkeit von vorab denkmalrechtlich genehmigten Baumaßnahmen.
- Wir vertreten die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege in allen baurechtlichen Verfahren.