Was ist bei Trinkwasser-Installationen zu Corona-Zeiten zu beachten?
Informationen des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW)
Im Zuge der Maßnahmen gegen das Coronavirus kann es vorkommen, dass Gebäude oder Gebäudeeinheiten wie Wohnungen eine längere Zeit nicht genutzt werden können (z.B. Betriebe, Schulen, Ferienwohnungen, Hotels, Geschäfte, Fitnessstudios, Vereinsheime...). Dann muss die Trinkwasser-Installation dort vorübergehend stillgelegt werden. Was Sie dabei berücksichtigen müssen, finden Sie in der bereitgestellten Information.
Der zweite Flyer informiert über den alltäglichen Umgang mit Trinkwasser.
Allgemeine Informationen zum Trinkwasser
Trinkwasser aus dem Hahn - zum Trinken oder Kochen gedacht - bedarf keinerlei anderen Behandlung. Wasserbehandlung oder Wasserenthärtung im Haushalt darf in keinem Fall zu hygienischen Nachteilen (z.B. Verkeimung der Anlage mit nachfolgender bakterieller Verunreinigung des Wassers) führen.
Neben Geräten zur Enthärtung werden auch solche angeboten, die Schadstoffe wie Schwermetalle und chlorierte Kohlenwasserstoffe ausfiltern sollen. Der Einsatz dieser oft recht kostspieligen Geräte ist überflüssig, denn Trinkwasser vom Wasserwerk hat Lebensmittelqualität. Deshalb ist es auch im Regelfall unnötig, Trinkwasser aus der Leitung abzukochen. Die Trinkwasserqualität kann durch eine Nachbehandlung im Haushalt sogar leiden, wenn die eingebauten Geräte unzureichend gepflegt werden. Auch Geräte, bei denen ohne Chemikalien durch Magnetfelder oder Elektroden bestimmte Wirkungen versprochen werden, haben bisher noch nicht den Beweis ihrer positiven Wirkung erbringen können.
Trinkwasser aus Grundwasser in Salzgitter
In der Trinkwasserverordnung ist festgelegt, in welchen Abständen und in welchem Umfang der Betreiber/ die Betreiberin einer Wasserversorgung Qualitätsuntersuchungen durchzuführen hat.
Um die Verbreitung von gefährlichen Darmerkrankungen zu verhindern sind zusätzlich mikrobiologische Untersuchungen notwendig. So dürfen z.B. keine coliformen Bakterien oder Escherichia Coli nachweisbar sein.
Das Gesundheitsamt kontrolliert die Wasseranalysen, die der Betreiber/ die Betreiberin in festgelegten Abständen vorzulegen hat und besichtigt regelmäßig die einzelnen Trinkwasseranlagenteile.
Hohe Qualitätsanforderungen an Trinkwasser
Vielerlei Einflüsse der belebten und unbelebten Umwelt können die Qualität des Wassers beeinträchtigen, so dass auch die entsprechenden Einzugsgebiete und Quellen geschützt und überwacht werden müssen, um die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser sicherstellen zu können. So werden von der hierfür zuständigen Wasserbehörde sogenannte Wasserschutzzonen ausgewiesen. In diesen Wasserschutzzonen gelten besondere Verhaltensgebote und auch Einschränkungen, um das Grundwasser, das zur Gewinnung von Trinkwasser genutzt wird, vor insbesondere verhaltensbedingten Verunreinigungen zu schützen.
Die Wassergewinnung aus Oberflächengewässern, Quellen und grundwasserversorgten Brunnen, die Trinkwasseraufbereitung und die rohrnetzgebundene Verteilung wird, sofern das Wasser nicht durch eine Eigenwasserversorgungsanlage gewonnen wird, durch die Wasserversorgungsunternehmen gewährleistet. Die Qualität des Wassers wird von der Förderung, der Aufbereitung und der Verteilung über das öffentliche Rohrnetz und die Hausinstallationen bis hin zum Wasserhahn überwacht. Zu den regelmäßigen qualitätssichernden Maßnahmen gehören neben den überwachenden Begehungen der Wasserschutzzonen und Wasserversorgungsanlagen des Gesundheitsamtes insbesondere Untersuchungen auf physikalische, chemische und mikrobiologische Bestandteile des Wassers in hierzu besonders qualifizierten unabhängigen Untersuchungsstellen (Laboren). Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden vom Gesundheitsamt kontrolliert.
Das Trinkwasser kann auch nach dem Verlassen der Wasserwerke Qualitätseinbußen erfahren. Dies kann durch die Materialien der Rohre verursacht werden, die im öffentlichen Wasserrohrnetz und insbesondere in den Hausinstallationen verbaut wurden. Entsprechend der wissenschaftlichen Erkenntnisse wurden aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes Forderungen aufgestellt, die sich u. a. in Normen und technischen Regelwerken niedergeschlagen haben. Die Beachtung dieser Normen und technischen Regelwerke ist für die Trinkwasserqualität nötig, so dass nur Sach- und Fachkundige, die im Installateurverzeichnis der Wasserversorgungsunternehmen eingetragen sind, Arbeiten an den Trinkwasserversorgungsanlagen durchführen dürfen.
Eigenwasserversorgungsanlagen
Neben den öffentlichen Wasserversorgungen unterliegen auch die Eigenwasserversorger der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Auch hier müssen die Parameter der Trinkwasserverordnung eingehalten werden sowie der bauliche Zustand den allgemeinen Regeln der Technik entsprechen.
Öffentliche Hausinstallationen
Diese finden sich zum Beispiel in Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen.
Neben den regelmäßigen Kontrollen der öffentlichen Wasserversorgung und der Eigenwasserversorgungsanlagen werden im Rahmen von jährlichen sogenannten Screeningprogrammen stichprobenartig die Hausinstallationen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit abgegeben wird, vom Gesundheitsamt überprüft.
Alles auf einen Blick
Das Gesundheitsamt überwacht die Trinkwasserqualität und beobachtet die Einflüsse auf die Grund- sowie Trinkwasserbeschaffenheit aus der Umwelt und berät in allen Angelegenheiten der Trinkwasserhygiene:
- Trinkwasserbeschaffenheit (beispielsweise braunes Wasser, Inhaltsstoffe, Qualität, Härte),
- private Hausinstallationen,
- öffentliche Hausinstallationen
- Beratung der Hauseigentümer, Brunnen und Einzelwasserversorgung,
- Nachgehen von diesbezüglichen Beschwerden auch bei öffentlichen Veranstaltungen
(nicht ortsfesten Versorgungsanlagen) und - Beratung zu Nicht-Trinkwasseranlagen (Regenwassernutzungsanlagen)
Kontakt
Ort
Trinkwasserüberwachung
Gesundheitsamt Salzgitter-Bad
Paracelsusstraße 1-9
38259 Salzgitter
Kontakt
Downloads
- Blei im TrinkwasserPDF-Datei418,22 kB
- Anzeigeformular Inbetriebnahme/Änderung/Stilllegung einer WasserversorgungsanlagePDF-Datei129,72 kB
- Anzeigeformular Nutzung einer BrauchwasseranlagePDF-Datei128,55 kB
- Anzeigeformular Inbetriebnahme/Änderung/Stilllegung eines TrinkwasserbrunnensPDF-Datei28,18 kB
- Merkblatt Trinkwasser auf VolksfestenPDF-Datei102,21 kB
- Information NGLA: Bedeutung des Bakteriums Sphingobium xenophagum für das TrinkwasserPDF-Datei614,40 kB