Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Wochen haben sich die Wasserstände in den oberirdischen Gewässern wieder normalisiert. Das Verbot der Wasserentnahme zum Zwecke der Bewässerung/Beregnung ist nicht mehr erforderlich und wurde aufgehoben.
Die Entnahme oder Ableitung von Wasser aus oberirdischen Gewässern ist dann zulässig, wenn die Abflussmengen erhalten bleiben, die für das Gewässer und anderen verbundenen Gewässern erforderlich sind, um die Ziele der Gewässerbewirtschaftung erfüllen zu können.
Die Allgemeinverfügung vom 10.07.2024 im vollen Wortlaut ist einsehbar (https://www.salzgitter.de/rathaus/buergerservice/amtsblatt.php)PDF-Datei482,83 kB