Das Ziel der Vorbereitenden Untersuchungen: Gute Wohn- und Lebensbedingungen zu erreichen. Ein Weg, um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Sanierungsprozess.
Hierzu muss vorab eine Vorbereitende Untersuchung (gemäß § 141 im Baugesetzbuch (BauGB) für ein klar definiertes Teilgebiet in einem Stadtteil umgesetzt werden. Von großer Bedeutung ist hierbei die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Eigentümerinnen und Eigentümer und von Gebäuden und Grundstücken.
Der Rat der Stadt Salzgitter hat für einen definierten Bereich in Salzgitter-Lebenstedt rund um die Swindonstraße Vorbereitende Untersuchungen beschlossen.
Damit soll geprüft werden:
- ob Sanierungs- und Veränderungsbedarfe bestehen
- und dieser Bereich dann als Sanierungsgebiet ausgewiesen werden kann.
Dies ist der Fall, wenn so genannte städtebauliche Missstände festgestellt werden.
Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn zum Beispiel öffentliche Platz- und Grünflächen oder Spielplätze erneuert werden müssen oder Gebäude in dem jeweiligen Untersuchungsgebiet saniert werden sollten etc.
Für die Vorbereitenden Untersuchungen ist die Beteiligung der Menschen im Quartier ein wichtiger Schritt: Dabei sind die Ideen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger ebenso gefragt wie die Beteiligung der Eigentümerinnen und Eigentümer.
Ein Austausch über die Stärken und Schwächen des Quartiers ist für die Analyse ebenso notwendig wie die Zusammenarbeit mit allen Menschen im Quartier.
Das Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchungen ist dann die Grundlage, um zu entscheiden, ob die erkannten Defizite mithilfe einer Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme behoben werden könnten.
Mit diesen Erkenntnissen kann sich die Stadt Salzgitter auch um Fördermittel bewerben, damit die vorgeschlagenen Maßnahmen finanziert werden können.
Alle gesammelten Informationen werden streng vertraulich behandelt und dürfen ausschließlich im Kontext der städtebaulichen Sanierung verwendet werden.
Gesetzliche Grundlagen:
Die Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen für eine mögliche städtebauliche Sanierung basiert auf Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB). Folgende Paragraphen sind hierfür wichtig:
- Vorbereitende Untersuchungen (§ 141 BauGB)
- Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen (§ 137 BauGB)
- Auskunftspflicht der Eigentümer*innen, Mieter*innen und Pächter*innen (§ 138 BauGB)
- Zurückstellung von Baugesuchen oder Beseitigung baulicher Anlagen (§ 141 Abs. 4 BauGB i.V. mit § 15 BauGB)
- Gegebenenfalls Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (§ 25 BauGB)