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Salzgitter

Kostenerstattungsbeträge

Kostenerstattungsbeträge sind für die Durchführung von Maßnahmen zu entrichten, die durch einen Bebauungsplan festgesetzt und den Baugrundstücken als Ausgleich für die durch die Bebauung zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zugeordnet sind.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • A. Kugellis