Der Schutz der Rechtsgüter sowie der Rechtsordnung ist Zielsetzung des Fachgebietes und wird durch repressive wie präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sichergestellt. Die Aufgabengebiete sind demzufolge in der Wahrnehmung gesetzlicher Zuständigkeiten sehr unterschiedlich und vielfältig. Darüber hinaus ist besonders hervorzuheben die "Auffangzuständigkeit" als "örtliche Ordnungsbehörde" für unbenannte Gefahren in Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Das Aufgabengebiet erstreckt sich unter anderem auf:
Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Das Fachgebiet Öffentliche Sicherheit und Gewerbe nimmt auch die Aufgaben wahr, die der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dienen.